030 5858167 31Julian oder Lukas Hecht

Für Einzelunternehmer und eingetragene Kaufleute

Einzelunternehmen verkaufen

Ein Einzelunternehmen hat keine Anteile. Verkauft wird deshalb immer der Betrieb selbst: Fahrzeuge, Maschinen, Material, Kundenstamm, Verträge und auf Wunsch das Grundstück. Die Mitarbeiter gehen mit über (§ 613a BGB). Der Gewinn wird ab 55 mit Freibetrag und ermäßigtem Satz versteuert, Gewerbe- und Umsatzsteuer fallen in der Regel nicht an. Wir kaufen Einzelunternehmen in Berlin und Brandenburg. Rufen Sie an: 030 5858167 31

Viele Handwerksbetriebe und Entsorger sind Einzelunternehmen, oft seit Jahrzehnten. Beim Verkauf heißt das: kein Notar für Anteile, aber ein Vertrag, der jedes Stück und jeden Vertrag sauber regelt. Hier steht, worauf es ankommt.

Was beim Verkauf übergeht

  • Gerät, Fahrzeuge, Material. Einzeln im Vertrag aufgeführt, meist über eine Inventarliste mit Zeitwerten.
  • Kundenstamm und laufende Aufträge. Kundenverträge und Rahmenverträge brauchen die Zustimmung des Kunden. In der Praxis schreiben Verkäufer und Käufer die wichtigsten Kunden gemeinsam an.
  • Mietvertrag oder Grundstück. Der Vermieter muss dem Wechsel zustimmen. Gehört Ihnen das Grundstück, verkaufen Sie es mit oder verpachten es an den Käufer.
  • Die Mitarbeiter. Gehen automatisch mit allen Rechten über. Sie werden vorher schriftlich informiert und können widersprechen.
  • Genehmigungen. Anlagenbezogene Genehmigungen gehen mit, personengebundene Erlaubnisse muss der Käufer neu beantragen. Was beim Betreiberwechsel zu tun ist

Was bei Ihnen bleibt

Forderungen und Schulden bleiben grundsätzlich beim Verkäufer, wenn der Vertrag nichts anderes sagt. Sie ziehen Ihre offenen Rechnungen selbst ein und bezahlen Ihre Lieferanten. Führt der Käufer Ihren Firmennamen weiter, regelt der Vertrag zusätzlich, dass er für Ihre Altschulden nicht einsteht (§ 25 HGB).

Die Steuern beim Verkauf

Zu versteuern ist der Gewinn: Kaufpreis abzüglich Verkaufskosten und Buchwert. Wer 55 ist, bekommt auf Antrag einmal im Leben einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro und den ermäßigten Steuersatz. Gewerbesteuer fällt auf den Verkauf des ganzen Betriebs durch eine Privatperson in der Regel nicht an, Umsatzsteuer ebenfalls nicht. Mit dem Rechner die Steuer ausrechnen

Zahlen wir einen Teil in Raten, ändert das an der Steuer meist nichts: Versteuert wird im Jahr des Verkaufs, die Vergünstigungen bleiben. Kaufpreis in Raten und Steuern

Wie der Verkauf an uns abläuft

  1. Ein Gespräch. Am Telefon oder bei Ihnen im Betrieb. Wir fragen nach Kunden, Leuten, Gerät und Fläche.
  2. Die Unterlagen. Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz der letzten drei Jahre, Inventarliste, wichtige Verträge. Mehr braucht es am Anfang nicht.
  3. Das Angebot. Preis, Anteil bei Übergabe, Raten und Sicherheiten, mit der Herleitung. Ihr Steuerberater rechnet nach, bevor Sie unterschreiben.
  4. Die Übergabe. Kaufvertrag, Information der Mitarbeiter, gemeinsamer Brief an die Kunden. Sie bleiben auf Wunsch einige Monate dabei, bezahlt.

Häufige Fragen zum Verkauf eines Einzelunternehmens

Kann man ein Einzelunternehmen überhaupt verkaufen?

Ja. Weil es keine Anteile gibt, werden die einzelnen Wirtschaftsgüter verkauft: Fahrzeuge, Maschinen, Material, Kundenstamm, oft auch Grundstück oder Mietvertrag. Juristisch ist das ein Asset Deal. Für den Käufer und für Ihre Kunden läuft der Betrieb trotzdem einfach weiter.

Was passiert mit meinen Mitarbeitern?

Sie gehen mit allen Rechten auf den Käufer über (§ 613a BGB). Kündigen wegen des Verkaufs darf weder der alte noch der neue Inhaber. Die Mitarbeiter werden vorher schriftlich informiert und können dem Übergang widersprechen.

Darf der Käufer meinen Firmennamen weiterführen?

Ja, wenn Sie zustimmen (§ 22 HGB). Bei einem eingetragenen Kaufmann haftet der Käufer dann grundsätzlich auch für Ihre alten Geschäftsschulden (§ 25 HGB), es sei denn, das wird im Vertrag ausgeschlossen und ins Handelsregister eingetragen oder den Gläubigern mitgeteilt. Das ist ein Standardpunkt in jedem Kaufvertrag.

Welche Steuern fallen beim Verkauf eines Einzelunternehmens an?

Einkommensteuer auf den Gewinn über dem Buchwert, ab 55 mit Freibetrag bis 45.000 Euro und ermäßigtem Steuersatz (§§ 16, 34 EStG). Gewerbesteuer fällt auf den Verkauf des ganzen Betriebs durch eine Privatperson in der Regel nicht an. Umsatzsteuer auch nicht, weil die Geschäftsveräußerung im Ganzen nicht steuerbar ist (§ 1 Abs. 1a UStG).

Brauche ich als Käufer einen Meister?

In zulassungspflichtigen Handwerken muss ein Meister oder eine gleichwertig qualifizierte Person den Betrieb leiten, damit er in der Handwerksrolle bleibt. Das kann auch ein angestellter Betriebsleiter sein. Genau so arbeiten wir: Wer im Betrieb die Qualifikation hat, führt vor Ort weiter.

Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026. Sie ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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