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Schadstoffsanierung

Schadstoffsanierungsbetrieb verkaufen

Wir kaufen Betriebe für Asbest-, KMF- und Schadstoffsanierung mit 3 bis 80 Mitarbeitern in Berlin und Brandenburg und führen sie weiter – Sachkunde nach TRGS 519, 521 und 524, ebenso Brand-, Wasserschaden- und Schimmelsanierung. In diesem Feld ist die Eintrittsbarriere hoch: sachkundiges Personal, behördliche Anzeigen und Nachweise, belastbare Entsorgungswege, Auftraggeber, die einem das zutrauen. Das macht Ihren Betrieb wertvoll – und die Nachfolge schwierig, weil dieselbe Barriere jeden Neueinsteiger abhält.

Genau deshalb sind wir hier. Betriebe, die niemand ersetzen kann und für die sich trotzdem kein Nachfolger findet, sind der Kern dessen, was wir übernehmen.

Der wichtigste Vermögenswert steht in keiner Bilanz

Bei einem Entsorger sind es der Platz und die Genehmigung, bei einem Zimmerer die Halle und der Abbund. Bei Ihnen ist es die Sachkunde Ihrer Leute – und die ist personengebunden. Sie geht nicht mit dem Betrieb über, sondern mit den Menschen, die sie haben.

Konkret heißt das: Wer Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbest ausführt, braucht nach TRGS 519 eine sachkundige verantwortliche Person im Betrieb – und eine sachkundige Vertretung. Die Sachkunde nach Anlage 3 erwirbt man in einem behördlich anerkannten Lehrgang; der Nachweis ist sechs Jahre gültig und muss innerhalb dieser Frist durch einen eintägigen Auffrischungslehrgang erhalten werden. Läuft er ab, ist der volle Lehrgang mit Prüfung erneut fällig.

Genau hier entscheidet sich eine Nachfolge in diesem Gewerk. Sind Sie selbst die sachkundige verantwortliche Person und geht sonst niemand mit, steht der Betrieb am Tag nach der Übergabe still – unabhängig davon, wie voll die Auftragsbücher sind. Ist die Sachkunde dagegen auf mehrere Köpfe verteilt und sind die Nachweise aktuell, verkaufen Sie etwas, das ein Käufer nicht nachbauen kann. Das ist der erste Punkt, über den wir mit Ihnen reden – und der erste, den Sie prüfen sollten, bevor Sie mit irgendjemandem über Preise sprechen.

Dasselbe gilt für die Nachbarfelder, die zu diesem Gewerk gehören: die Arbeiten an alter Mineralwolle nach TRGS 521 und die Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 – Boden und Bauschutt mit PAK, PCB oder Schwermetallen, alte Betriebsflächen, Brand- und Unfallschäden. Auch diese Sachkunde hängt an Köpfen, nicht an der Firma.

Für einen Verkauf hat das zwei Konsequenzen, die man kennen muss:

Die Belegschaft ist der Kaufgegenstand
Wer diese Betriebe kauft, um Aufträge abzuschöpfen und das Personal abzubauen, kauft eine leere Hülle. Bleiben die Sachkundigen, bleibt die Arbeitsfähigkeit – gehen sie, bleibt ein Fuhrpark mit Ausrüstung. Deshalb fragen wir früh, wer die Nachweise hält, wie der Altersaufbau aussieht und wann Fortbildungen fällig sind.
Die Vertragsform folgt den Zulassungen
Was betriebsbezogen ist, bleibt bei einem Anteilsverkauf unverändert bei der Gesellschaft. Was an Personen hängt, muss ohnehin neu geregelt werden. In diesem Feld ist der Anteilsverkauf deshalb meist der glattere Weg. Was Asset Deal und Share Deal unterscheidet, steht hier.

Warum wir an dieses Feld glauben

In Berlin und Brandenburg steht ein großer Teil des Gebäudebestands aus den Jahrzehnten, in denen asbesthaltige Baustoffe verbaut wurden, vor Sanierung oder Rückbau. Jede energetische Sanierung an einem solchen Gebäude wirft die Schadstofffrage auf, bevor der erste Handwerker anfängt. Das ist kein Konjunkturgeschäft – es ist eine Aufgabe für Jahrzehnte, und es gibt zu wenige Betriebe, die sie können.

Gleichzeitig findet genau dieser Betriebstyp am schwersten einen Nachfolger. Er ist zu klein für Investoren, zu speziell für Quereinsteiger und zu reguliert für jemanden, der einfach mal etwas Eigenes machen will. Das ist die Lücke, in der wir arbeiten.

  • Wir bauen nichts ab. Belegschaft, Standort und Name bleiben. Wenn Sie wollen, steht das im Kaufvertrag.
  • Wir kennen die Entsorgungsseite. Wir führen seit 2020 einen eigenen Betrieb in der Entsorgung – Nachweisverfahren, Deponiewege und Behörden sind für uns kein Neuland.
  • Wir kaufen auch schwierige Lagen. Krankheit, Erbfall, ein Betrieb, der seit Jahren sucht. Für Erben steht das hier.

Häufige Fragen zur Schadstoffsanierung

Was passiert mit der Sachkunde nach TRGS 519, wenn ich verkaufe?

Sie geht nicht mit dem Betrieb über – sie hängt an Personen. Nach TRGS 519 braucht ein Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an Asbest ausführt, eine sachkundige verantwortliche Person und eine sachkundige Vertretung. Der Nachweis nach Anlage 3 wird in einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben und ist sechs Jahre gültig; danach ist eine Auffrischung nötig. Für den Verkauf heißt das: Wenn Sie selbst die sachkundige Person sind und niemand sonst im Betrieb es ist, verkaufen Sie einen Betrieb, der ohne Sie nicht arbeiten darf. Sagen Sie uns früh, wer die Nachweise hat und wann sie ablaufen – das ist der wichtigste einzelne Punkt in Ihrem Gewerk.

Was ist ein Schadstoffsanierungsbetrieb wert?

Betriebe für Asbest- und Schadstoffsanierung gehören zu den wertvollsten in unserem Kaufprofil, und der Grund ist die Eintrittsbarriere. Wer in diesem Feld arbeiten will, braucht sachkundiges Personal, behördliche Anzeigen und Nachweise, funktionierende Entsorgungswege und eine Auftraggeberschaft, die einem das zutraut. Das lässt sich nicht in einem Jahr aufbauen. Bewertet wird über den Ertragswert plus Sachwert von Fuhrpark, Ausrüstung und Fläche – wobei die Sachkunde im Team faktisch der wichtigste Vermögenswert ist, obwohl sie in keiner Bilanz steht.

Was passiert mit den Sachkundenachweisen, wenn ich verkaufe?

Sachkunde nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe ist an Personen gebunden, nicht an die Firma. Sie geht also nicht mit dem Betrieb über, sondern mit den Menschen, die sie haben. Genau deshalb ist bei diesen Betrieben die Belegschaft der Kern des Kaufs: Bleiben die Sachkundigen, bleibt die Arbeitsfähigkeit. Gehen sie, ist der Rest ein Fuhrpark. Wir klären deshalb früh, wer die Nachweise hält, wie alt diese Personen sind und wann Fortbildungen anstehen.

Übernehmen Sie auch die behördlichen Anzeigen und Zulassungen?

Was betriebsbezogen ist, geht bei einem Anteilsverkauf unverändert mit, weil die Gesellschaft dieselbe bleibt. Was personenbezogen ist, muss neu geregelt werden. Welche Konstellation bei Ihnen vorliegt, sehen wir uns gemeinsam an – das ist bei diesen Betrieben der wichtigste Prüfpunkt überhaupt und der Grund, warum wir hier lieber Anteile kaufen als einzelne Wirtschaftsgüter.

Ist die Haftung für alte Sanierungsprojekte ein Problem?

Sie ist ein Thema, das im Kaufvertrag geregelt gehört, und sie ist regelbar. Üblich sind Garantien für den Zeitraum vor dem Übergang, gegebenenfalls ein zeitlich befristeter Einbehalt. Wichtig ist, dass alte Projekte dokumentiert sind – Freimessprotokolle, Entsorgungsnachweise, Abnahmen. Wo diese Unterlagen vollständig sind, ist die Sache unkompliziert.

Wie sicher ist die Auftragslage in diesem Feld?

Sie ist strukturell gut. In Berlin und Brandenburg steht ein erheblicher Teil des Gebäudebestands aus den Jahrzehnten, in denen asbesthaltige Baustoffe verbaut wurden, vor Sanierung oder Rückbau. Jede energetische Sanierung an einem solchen Gebäude wirft die Schadstofffrage auf. Das ist kein Konjunkturgeschäft, sondern eine Aufgabe für Jahrzehnte – und einer der Gründe, warum wir in diesem Feld kaufen.

Ich habe einen kleinen Betrieb mit fünf Leuten. Sind Sie dafür zu groß gedacht?

Nein, im Gegenteil. Fünf Leute mit Sachkunde, Ausrüstung und festen Auftraggebern sind genau das, was wir suchen. Für Makler und Berater ist eine solche Größe uninteressant, weil sich das Honorar nicht rechnet – deshalb finden gerade diese Betriebe oft keinen Nachfolger, obwohl sie gebraucht werden.

Wir machen nicht Asbest, sondern alte Mineralwolle und kontaminierte Bereiche. Passt das auch?

Ja. Neben der Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 gehören zu diesem Feld die Arbeiten an alter Mineralwolle nach TRGS 521 und die Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen nach TRGS 524 – Boden und Bauschutt mit PAK, PCB oder Schwermetallen, alte Betriebsflächen, Deponien, Brand- und Unfallschäden. Wer davon eines oder mehrere kann, hat genau die Qualifikation, die den Betrieb schwer ersetzbar macht. Sagen Sie uns einfach, welche Nachweise Sie im Haus haben und auf wie viele Köpfe sie verteilt sind.

Zählt Brandschaden-, Wasserschaden- oder Schimmelsanierung auch dazu?

Für uns ja, wenn es ein Betrieb mit Mannschaft, Gerät und wiederkehrenden Auftraggebern ist – Versicherungen, Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen. Diese Arbeiten grenzen fachlich an die Schadstoffsanierung an: Sobald in einem Altbau Wände geöffnet werden, ist die Schadstofffrage da. Wir bauen bewusst in dieser Richtung auf. Anders liegt es bei der Kampfmittelräumung – das ist eine eigene Zulassungswelt, in die wir nicht hineinkaufen.

Ein Gespräch unter Leuten, die das Feld kennen

Sie müssen uns nicht erklären, was eine Freimessung ist. Rufen Sie an, schildern Sie Ihre Lage – Sachkunde im Team, Auftraggeber, Ausrüstung – und wir sagen Ihnen, ob wir zusammenkommen.

Lieber schreiben? kontakt@hecht-nachfolge.de – es liest nur einer von uns beiden. Keine Makler, keine Börse, keine Datenbank.

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