Dachdecker · Klempner · Flachdach
Wer kauft einen Dachdeckerbetrieb in Berlin oder Brandenburg?
Wir. Hecht Nachfolge übernimmt Dachdeckerbetriebe mit 3 bis 50 Mitarbeitern in Berlin und Brandenburg – mit Kolonnen, Gerüst, Fuhrpark und Auftragsbestand. Wir kaufen direkt und führen weiter, ohne Provision für Sie. Rufen Sie an: 030 5858167 31
Kaum ein Gewerk hat so volle Auftragsbücher und so wenige Nachfolger. Dass Ihr Betrieb keinen Käufer findet, liegt fast nie an ihm – es liegt daran, dass die Leute fehlen, die ihn übernehmen könnten.
Was Ihren Betrieb wertvoll macht
- ✓Der Auftragsbestand. In diesem Gewerk ungewöhnlich schwer wiegend. Wer für die nächsten Monate ausgebucht ist, verkauft nicht nur einen Betrieb, sondern gesicherten Umsatz.
- ✓Kolonnen, die allein zurechtkommen. Ein Vorarbeiter, der die Baustelle einrichtet, absichert und abwickelt. Das ist die eigentliche Engstelle der Branche.
- ✓Der Meistertitel im Betrieb. Ohne ihn darf niemand fortführen. Bleibt Ihr Meister – oder sind Sie es selbst und übergeben geordnet –, ist das bares Geld wert.
- ✓Gerüst, Aufzug, Fuhrpark. Eigenes Gerüst spart Miete auf jeder Baustelle und macht Sie unabhängig von Verfügbarkeiten. Bei der Bewertung eine eigene Position.
- ✓Stammkunden mit Bestandsobjekten. Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und Industriekunden mit Flachdächern, die alle paar Jahre wieder anrufen.
- ✓Photovoltaik-Erfahrung. Ein Wachstumsfeld, für das es genau Ihre Leute braucht – jemanden, der aufs Dach steigt und es hinterher wieder dicht bekommt.
Die Gewährleistung – der Punkt, über den wir früh reden
Bei Dachdeckern hängt an jedem abgenommenen Dach eine lange Frist: fünf Jahre ab Abnahme nach § 634a BGB, vier Jahre bei vereinbarter VOB/B nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 – wobei eine rechtzeitige Mängelrüge diese vier Jahre nach § 13 Abs. 5 VOB/B um zwei weitere verlängern kann. Für Verkäufer ist das der unangenehmste Teil des ganzen Vorgangs – niemand möchte den Betrieb übergeben und dann jahrelang darauf warten, ob noch etwas kommt.
Wir ziehen die Grenze im Vertrag, nicht im Bauchgefühl. Was vor der Übergabe abgenommen wurde, wird sauber zugeordnet und abgesichert – über einen einbehaltenen Teil des Kaufpreises, eine Bürgschaft oder eine Versicherungslösung, je nachdem, was in Ihrem Fall günstiger ist. Das ist Verhandlungssache, und es gehört an den Anfang der Gespräche, nicht ans Ende.
Wie eine Übergabe im Dachdeckerbetrieb abläuft
- Vertrauliches Gespräch. Am Telefon oder abends, wenn die Kolonnen vom Dach sind. Erste Frage: Wer hat den Meistertitel im Betrieb, und bleibt diese Person nach der Übergabe?
- Wir schauen uns den Betrieb an. Zahlen der letzten Jahre, Auftragsbestand, Gerüst und Fuhrpark, Zustand der Sicherungstechnik – und die offene Gewährleistung aus abgeschlossenen Dächern. Für Letztere finden wir eine saubere Grenze.
- Notartermin und Übergabe. Laufende Dächer werden zu Ende gebracht, einschließlich Abrechnung. In der Regel 30 bis 50 Prozent bei der Übergabe, der Rest in festen, besicherten Raten. So bezahlen wir.
Häufige Fragen von Dachdeckermeistern
Was ist ein Dachdeckerbetrieb wert?
Anders als in vielen Gewerken ist der Auftragsbestand hier oft der größte einzelne Posten: Dachdecker sind seit Jahren ausgelastet, und ein Betrieb mit einem gefüllten Buch für die nächsten Monate verkauft einen gesicherten Umsatz mit. Dazu kommen Gerüst, Fahrzeuge, Kran oder Aufzug, Werkzeug und Lager – und der Meistertitel im Betrieb, ohne den ein Käufer gar nicht fortführen darf.
Ich habe volle Auftragsbücher und finde trotzdem keinen Nachfolger. Woran liegt das?
Nicht am Betrieb. Das Dachdeckerhandwerk hat einen der schärfsten Nachwuchsengpässe überhaupt: Die Arbeit ist körperlich hart, wetterabhängig und findet in der Höhe statt. Wer den Meister hat, wird von jedem Betrieb umworben und muss kein Unternehmerrisiko eingehen. Das ist der Grund, warum ausgelastete Betriebe zumachen – nicht mangelnde Nachfrage.
Was passiert mit der Gewährleistung für Dächer, die ich gedeckt habe?
Das ist bei Dachdeckern der wichtigste Verhandlungspunkt, weil die Fristen lang sind: bei Bauwerken fünf Jahre ab Abnahme nach § 634a BGB, bei vereinbarter VOB/B vier Jahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B. Achtung, die vier Jahre sind nicht das Ende – eine rechtzeitige schriftliche Mängelrüge kann die Frist nach § 13 Abs. 5 VOB/B um weitere zwei Jahre verlängern. Wir ziehen deshalb eine klare Grenze im Vertrag: Was vor der Übergabe abgenommen wurde, bleibt sauber zugeordnet und wird abgesichert. Kein Verkäufer soll fünf Jahre lang mit einem mulmigen Gefühl leben.
Ich habe eine Kolonne, die selbstständig arbeitet. Zählt das?
Erheblich. Ein Vorarbeiter, der eine Baustelle allein einrichtet, absichert und abwickelt, ist in diesem Gewerk praktisch nicht zu ersetzen – und er hebt den Wert Ihres Betriebs spürbar, weil er den Betrieb vom Inhaber unabhängig macht. Sagen Sie uns früh, wer diese Leute sind.
Wir machen inzwischen viel Photovoltaik-Montage. Ist das interessant?
Sehr. Dachdecker mit PV-Erfahrung haben etwas, das Solarfirmen händeringend suchen: Leute, die auf ein fremdes Dach steigen und es hinterher wieder dicht bekommen. Das ist ein Wachstumsfeld mit langem Rückenwind, und es macht Ihren Betrieb für uns wertvoller, nicht komplizierter.
Ein Anruf, und Sie wissen, woran Sie sind.
Auch abends, wenn die Kolonnen vom Dach sind. Vertraulich, unverbindlich – und wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir passen.
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