030 5858167 31Sie sprechen mit Julian oder Lukas Hecht

Abbruch · Rückbau · Sanierung

Wer kauft ein Abbruchunternehmen in Berlin oder Brandenburg?

Wir. Hecht Nachfolge übernimmt Abbruch- und Rückbauunternehmen sowie Betriebe für Schadstoff- und Asbestsanierung mit 3 bis 80 Mitarbeitern in Berlin und Brandenburg – mit Gerät, Fachkunde, Zulassungen und Mannschaft. Wir kaufen direkt und führen weiter. Rufen Sie an: 030 5858167 31

Abbruchbetriebe sind schwer zu verkaufen – nicht weil sie nichts wert wären, sondern weil kaum ein Käufer beurteilen kann, was ein gepflegter Longfront-Bagger, eine eingespielte Kolonne und eine Asbest-Zulassung tatsächlich bedeuten. Wir können das.

Was wir bewerten – und was Makler übersehen

  • Fachkunde für Schadstoffe. Behördlich anerkannte Sachkunde für Asbestarbeiten – die Anforderungen dazu stehen in der TRGS 519 –, Qualifikationen für Schadstoffsanierung, gegebenenfalls Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb. Die Sachkunde hängt an Personen im Betrieb; wer sie mit übernimmt, kann das Geschäftsfeld ohne Unterbrechung weiterführen.
  • Das Gerät. Abbruchbagger mit Anbauwerkzeugen, Sortiergreifer, Pulverisierer, Tieflader, Container. Gepflegtes Gerät mit Betriebsstunden und Wartungshistorie ist ein handfester Wert – auch wenn es nicht neu ist.
  • Die Kolonne. Maschinisten mit Gefühl für den Bagger, Poliere, die Baustellen selbstständig abwickeln, Leute mit Sanierungsschulung. Das ist heute der Engpass der Branche.
  • Auftraggeberbeziehungen. Bauunternehmen, Projektentwickler, öffentliche Auftraggeber, Hausverwaltungen – wiederkehrende Auftraggeber sind planbarer Umsatz.
  • Eigene Fläche. Ein Hof zum Abstellen von Gerät und Containern, idealerweise mit Genehmigung für Zwischenlagerung. In der Region schwer zu finden und entsprechend wertvoll.

Der Vorteil, wenn der Käufer aus der Entsorgung kommt

Abbruch endet nicht, wenn das Gebäude liegt – dann fängt die Entsorgung an. Genau da kennen wir uns aus: Mit unserem Betrieb Freiraum Auflösungen räumen und entsorgen wir seit 2020 in Berlin und Brandenburg, mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Leuten. Wir wissen, was Entsorgungsnachweise bedeuten, wie sich Massen kalkulieren und was es kostet, wenn eine Fraktion falsch deklariert ist.

Für Sie heißt das: Wir stellen im Erstgespräch die richtigen Fragen und brauchen keine drei Berater, um Ihren Betrieb zu verstehen. Und wir sehen Chancen, wo ein branchenfremder Käufer nur Risiko sieht.

Was mit dem Betrieb übergeht – und was an Personen hängt

Im Abbruch entscheidet nicht die Bilanz über den Wert, sondern die Frage, was nach der Übergabe noch gilt. Drei Dinge prüfen wir deshalb vor dem Preis – und wir sagen Ihnen offen, was davon uns Sorgen macht und was nicht.

  • Das EfB-Zertifikat hängt an der Gesellschaft. Ein Entsorgungsfachbetrieb ist als Firma zertifiziert. Verkaufen Sie die Anteile, bleibt das Zertifikat beim Betrieb. Verkaufen Sie nur Gerät und Kundenliste, muss der Käufer neu zertifizieren – Monate, in denen Ausschreibungen wegfallen, die das Zertifikat verlangen. Deshalb reden wir beim Abbruch früh über Asset Deal oder Share Deal, nicht erst beim Notar.
  • Die Asbest-Sachkunde hängt an Menschen. Der Nachweis nach TRGS 519 ist personengebunden. Er geht nicht mit dem Firmennamen über, sondern nur mit dem Kollegen, der ihn hat – und er muss regelmäßig aufgefrischt werden. Ein Betrieb, dessen Sachkunde an einer einzigen Person hängt, ist für uns kein Ausschluss, aber ein Punkt, den wir im Kaufvertrag regeln: mit einer Bleibefrist, einer Beteiligung oder einem zweiten Sachkundigen, den wir mitbringen.
  • Die Erkundungspflicht macht Ihre Fachkunde wertvoller. Seit der neuen Gefahrstoffverordnung muss vor Arbeiten an Gebäuden aus der Zeit vor 1993 geklärt sein, ob Asbest verbaut ist. Wer das fachkundig leisten kann, bekommt Aufträge, für die andere erst jemanden suchen müssen. Für einen Betrieb mit dieser Struktur ist das ein Verkaufsargument – für einen ohne sie ein Grund, jetzt zu übergeben statt in zwei Jahren. Was die Erkundungspflicht für kleine Betriebe heißt.

Wie eine Übergabe im Abbruch abläuft

  1. Vertrauliches Gespräch. Meist abends, wenn die Kolonnen zurück sind. Erste Frage: Wer hat die Sachkunde für Schadstoffe im Betrieb, und bleibt diese Person?
  2. Wir schauen uns den Betrieb an. Zahlen, Gerätepark mit Betriebsstunden, laufende Baustellen, Auftraggeberstruktur und Gewährleistung aus abgeschlossenen Arbeiten. Für Letzteres finden wir eine saubere Grenze.
  3. Notartermin und Übergabe. Laufende Baustellen übernehmen wir einschließlich Abrechnung – Ihre Auftraggeber merken nur, dass ein zweiter Name dazukommt. In der Regel 30 bis 50 Prozent bei der Übergabe, der Rest in Raten. So bezahlen wir.

Der vollständige Ablauf in sieben Schritten

Häufige Fragen von Abbruchunternehmern

Was ist ein Abbruchbetrieb wert?

Zwei Bestandteile: der bereinigte Ertrag mehrerer Jahre mal einem branchenüblichen Faktor plus die Substanz – Bagger, Anbaugeräte, Container, Tieflader, gegebenenfalls eigene Fläche. Bei gerätelastigen Betrieben ist die Substanz oft der größere Posten. Dazu kommt der Wert von Fachkunde und Zulassungen, der in keiner Bilanz steht.

Ich habe die Sachkunde für Asbestsanierung. Zählt das beim Verkauf?

Ja. Asbestarbeiten setzen behördlich anerkannte Sachkunde voraus, deren Anforderungen in der TRGS 519 geregelt sind, dazu kommen Anzeigepflichten nach der Gefahrstoffverordnung. Die Sachkunde hängt an Personen – ein Käufer, der diese Leute mit übernimmt, kann sofort weiterarbeiten. Deshalb kaufen wir solche Betriebe als Ganzes und halten die Mannschaft. Beachten Sie: Die Regeln in diesem Bereich haben sich zuletzt geändert, den aktuellen Stand prüfen wir gemeinsam.

Mein Gerät ist teilweise finanziert. Ist das ein Problem?

Nein, das ist der Normalfall in dieser Branche. Leasing- und Finanzierungsverträge werden übernommen, abgelöst oder laufen aus; wir rechnen das beim Kaufpreis transparent gegen. Wichtig ist der Zustand und die Auslastung des Geräts, nicht ob es abbezahlt ist.

Was ist mit laufenden Baustellen und Gewährleistung?

Laufende Aufträge werden im Kaufvertrag geregelt – meist übernehmen wir sie einschließlich der Abrechnung. Für Gewährleistung aus bereits abgeschlossenen Arbeiten wird eine klare Grenze vereinbart, oft mit einem Einbehalt für eine bestimmte Zeit. Das ist Routine und kein Hindernis.

Mein Betrieb hat kein EfB-Zertifikat und keine Asbest-Sachkunde. Lohnt ein Anruf trotzdem?

Ja. Ein Abbruchbetrieb mit gutem Gerät, einer eingespielten Kolonne und Auftraggebern, die wiederkommen, ist für uns ein Betrieb mit einer Lücke, nicht ein Sanierungsfall. Die Schadstoffstruktur lässt sich aufbauen – daran arbeiten wir selbst gerade. Was sich nicht kaufen lässt, ist eine Mannschaft, die seit fünfzehn Jahren zusammenarbeitet.

Meine Aufträge kommen über persönliche Kontakte zu Bauleitern. Bleibt das?

Wenn die Übergabe richtig gemacht wird, ja. Der bewährte Weg: Sie bleiben einige Monate an Bord und stellen uns persönlich bei Ihren Auftraggebern vor. Dazu kommt, dass Ihre Poliere und Maschinisten bleiben – die kennen die Bauleiter oft besser als jeder Chef.

Bevor Sie das Gerät einzeln verkaufen: ein Anruf.

Ein Bagger einzeln bringt den Zeitwert. Ein Betrieb mit Kolonne, Sachkunde und Auftraggebern bringt deutlich mehr. Wir sagen Ihnen ehrlich, wo Ihr Fall liegt.

Lieber schreiben? kontakt@hecht-nachfolge.de – es liest nur einer von uns beiden, und dort bleibt es auch.

030 5858167 31 E-Mail