Schrott · Metallhandel · Annahmestellen
Wer kauft einen kleinen Schrottplatz in Berlin oder Brandenburg?
Ein Schrottplatz taucht in keiner Unternehmensbörse gut aus: Der Ertrag schwankt mit den Metallpreisen, die Bilanz erzählt nur die halbe Wahrheit, und Makler wissen mit Waage, Schere und BImSchG-Genehmigung nichts anzufangen. Wir schon – weil wir aus dem Geschäft mit Fahrzeugen, Touren und Entsorgung kommen.
Was macht Ihren Platz für uns wertvoll?
Nicht der Gewinn des letzten Jahres. Sondern das, was man nicht neu bekommt:
- ✓Die genehmigte Fläche. Ein Platz mit Lagerfläche für Schrott braucht eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz – und die bekommt man in Berlin und im Speckgürtel heute kaum noch neu. Versiegelter Boden, Zufahrt für Lkw, keine Nachbarklagen: Das ist das eigentliche Kapital.
- ✓Waage, Schere, Presse, Bagger. Eingerichtete Technik, die vom ersten Tag an arbeitet – geeicht, gewartet, eingespielt.
- ✓Ihre Anlieferer. Die Handwerker, Abbruchfirmen und Sammler, die seit Jahren zu Ihnen kommen, weil die Abwicklung stimmt und die Waage ehrlich ist. Dieses Vertrauen wechselt nicht zur Konkurrenz, wenn der Platz weiterläuft.
- ✓Ihre Abnehmer und Konditionen. Gewachsene Beziehungen zu Hütten, Händlern und Verwertern – die bekommt kein Neueinsteiger.
- ✓Die Leute an Waage und Bagger. Wer den Platz kennt, die Sorten sicher trennt und mit Laufkundschaft umgehen kann, ist schwerer zu ersetzen als jede Maschine.
Mein Ertrag schwankt mit den Metallpreisen – was ist der Platz dann wert?
Wir bewerten über den Zyklus, nicht nach dem letzten Jahr. Jeder, der mit Schrott arbeitet, weiß: Ein gutes Kupferjahr und ein zähes Stahljahr sagen wenig über den Betrieb. Deshalb schauen wir uns mehrere Jahre an, rechnen die Preisschwankungen heraus und bewerten getrennt, was Substanz ist – Fläche, Genehmigung, Technik – und was laufendes Geschäft ist. So kommt eine Zahl heraus, die auch in einem schwachen Metalljahr trägt.
Und das Thema, das bei jedem Platz im Raum steht: der Boden. Altlasten sind für uns kein Grund aufzulegen – wir kommen aus der Entsorgung und wissen, dass sich das klären lässt. Wichtig ist nur, dass es vor dem Vertrag ehrlich auf den Tisch kommt: Bodengutachten, Historie, was bekannt ist. Dann findet sich fast immer ein Weg, das Risiko fair zu verteilen, statt den Verkauf daran scheitern zu lassen.
Genehmigungen hängen oft an der Gesellschaft oder am Betreiber, nicht am Grundstück. Deshalb prüfen wir bei jedem Platz, ob wir die Firma als Ganzes übernehmen, damit Genehmigung und EfB-Zertifikat nicht verfallen. Das besprechen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Wie läuft der Verkauf ab?
- Ein vertrauliches Gespräch. Am Telefon oder bei Ihnen auf dem Platz, auch nach Feierabend oder samstags. Auf Wunsch mit Verschwiegenheitserklärung, bevor Sie das erste Detail nennen – in unserer Branche kennt jeder jeden, das wissen wir.
- Wir schauen uns alles an. Zahlen mehrerer Jahre, Genehmigungslage, Fläche und Boden, Technik, Anlieferer- und Abnehmerstruktur. Danach bekommen Sie eine ehrliche Zahl – auch wenn sie „passt nicht" heißt.
- Notar, Übergabe, Übergang. In der Regel 30 bis 50 Prozent des Kaufpreises bei der Übergabe, der Rest in festen, besicherten Raten. Meist bleiben Sie noch ein paar Monate an der Waage oder im Hintergrund – bezahlt –, damit Anlieferer und Mannschaft Ruhe haben. Wie wir bezahlen, steht hier offen erklärt.
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Häufige Fragen von Platzbetreibern
Die Fläche ist nur gepachtet. Können Sie trotzdem kaufen?
Ja. Dann übernehmen wir den Pachtvertrag oder verhandeln mit dem Eigentümer einen neuen. Ein Platz mit laufender Genehmigung ist auch auf gepachtetem Grund etwas wert – wichtig ist, dass die Genehmigung weiterläuft und der Standort gesichert wird.
Was ist mit möglichen Altlasten im Boden?
Offen darüber reden, bevor der Notar kommt. Altlasten sind für uns kein Ausschlussgrund – wir kommen aus der Entsorgung. Es gibt erprobte Wege, das Risiko im Vertrag fair zu verteilen: Gutachten vorab, Festlegung, wer wofür einsteht, gegebenenfalls ein Einbehalt. Schlimm ist nur, was erst nach dem Verkauf auf den Tisch kommt.
Geht meine BImSchG-Genehmigung beim Verkauf verloren?
Nicht, wenn man es richtig macht. Genehmigungen hängen teils an der Gesellschaft oder am Betreiber. Deshalb prüfen wir bei jedem Platz, ob die Übernahme der Firma als Ganzes der richtige Weg ist, damit Genehmigung und EfB-Zertifikat nahtlos weiterlaufen. Das klären wir vor dem Vertrag, nicht danach.
Meine Laufkundschaft kommt wegen mir. Bleibt die?
Die Erfahrung zeigt: Anlieferer bleiben, wenn Platz, Preise und Abwicklung stimmen – und wenn der Übergang ruhig läuft. Genau deshalb bleiben die meisten Verkäufer bei uns noch einige Monate an Bord, stellen die neuen Gesichter vor und übergeben die Beziehungen persönlich. Dafür bezahlen wir Sie.
Ich will erst in zwei, drei Jahren aufhören. Wann sollte ich reden?
Jetzt. Die Übergaben, die gut laufen, haben Vorlauf – und wer früh spricht, kann den Zeitpunkt selbst bestimmen, statt irgendwann aus der Not zu verkaufen. Wir melden uns danach in Ihrem Rhythmus, ohne zu drängeln.
Erfährt die Branche davon?
Nein. Verschwiegenheitserklärung auf Wunsch vor dem ersten Gespräch, Treffen außerhalb des Platzes, keine Inserate, keine Börse. Ihr Name taucht nirgends auf, solange Sie es nicht wollen.
Bevor Sie räumen und die Genehmigung aufgeben: ein Anruf.
Sie sprechen direkt mit Julian oder Lukas Hecht – vertraulich, auch abends und am Wochenende. Innerhalb von 48 Stunden haben Sie eine klare Antwort.
030 5858167 31 anrufen