030 5858167 31Sie sprechen mit Julian oder Lukas Hecht

Bewertung

Was ist Ihre Genehmigung wert?

Wenn Ihr Betrieb eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, ein EfB-Zertifikat, eine Verwerter-Zulassung oder sachkundiges Personal hat, besitzen Sie einen Vermögenswert, der in keiner Bilanz steht – und der sich heute kaum noch neu beschaffen lässt. Deshalb kann ein Betrieb mit magerem Gewinn trotzdem gut verkäuflich sein. Wir kaufen genau solche Betriebe in Berlin und Brandenburg.

Diese Seite ist für die Inhaber geschrieben, denen alle sagen, ihr Betrieb sei zu klein, zu müde oder zu speziell für einen Verkauf. Meistens stimmt das nicht – es schaut nur niemand auf das Richtige.

Der Denkfehler, der Betriebe in die Aufgabe treibt

Die übliche Rechnung geht so: Gewinn anschauen, Faktor drauf, fertig. Bei einem Betrieb, der 40.000 Euro im Jahr verdient, kommt dabei wenig heraus – und der Inhaber zieht den naheliegenden Schluss: Lohnt nicht, ich mache einfach zu.

Diese Rechnung übersieht, dass es zwei völlig verschiedene Sorten von Wert gibt. Der Ertragswert misst, was der Betrieb verdient. Der Zugangswert misst, was ein anderer bezahlen müsste, um dahin zu kommen, wo Sie längst sind. Und in genehmigungspflichtigen Branchen – Entsorgung, Schrott, Verwertung, Schadstoffe – ist der Zugangswert oft der größere von beiden:

  • Die Anlagengenehmigung. Lagern, behandeln, umschlagen auf Ihrem Platz ist behördlich erlaubt – unbefristet, mit Bestandsschutz. Wer das neu will, braucht Fläche, Gutachten, ein langes Verfahren und Nachbarn, die stillhalten. Sehr oft bekommt er es gar nicht.
  • Das EfB-Zertifikat. Jährlich geprüft, bei Ausschreibungen und Industriekunden faktisch Eintrittskarte. Es hängt am gelebten Betrieb – man kann es nicht kaufen, nur führen.
  • Die Sachkunde Ihrer Leute. Asbest, Gefahrgut, Erstbehandlung: personengebundene Nachweise, für die ein Neueinsteiger Jahre an Aufbauarbeit bräuchte.
  • Die eingeführte Fläche. Ein Gewerbegrundstück, auf dem Ihre Nutzung seit Jahrzehnten läuft und geduldet ist, spielt in einer anderen Liga als ein leeres Feld mit Fragezeichen.

Nichts davon taucht im Jahresabschluss auf. Alles davon hat einen Markt.

Drei Dinge, die Sie jetzt nicht tun sollten

Nicht abmelden, bevor Sie gerechnet haben
Mit der Betriebsaufgabe erlöschen Zulassungen ersatzlos – und mit ihnen der Zugangswert. Was dann bleibt, ist Inventar zum Schrottpreis und ein Grundstück mit offenen Fragen. Die Aufgabe ist fast immer die schlechteste der drei Möglichkeiten, und sie ist die einzige, die sich nicht rückgängig machen lässt. Die Rechnung dazu steht hier.
Nicht den Betrieb „auslaufen lassen"
Wer über Jahre nur noch abwickelt, riskiert das Erlöschen der Genehmigung wegen Nichtnutzung und verliert Personal, Kunden und Ordnung auf dem Platz – genau die Dinge, die den Rest des Werts tragen. Wenn Sie aufhören wollen: lieber ein Jahr früher verkaufen als drei Jahre ausbluten.
Nicht die Vertragsform dem Zufall überlassen
Ob Genehmigungen den Verkauf überleben, entscheidet sich an der Frage Anteilsverkauf oder Einzelverkauf der Wirtschaftsgüter. Was der Unterschied ist, steht hier – und wir prüfen ihn bei jedem Betrieb, bevor über Preise geredet wird.

Häufige Fragen zum Wert von Genehmigungen

Mein Steuerberater sagt, mein Betrieb ist nichts wert. Stimmt das?

Er hat mit den Zahlen recht und mit dem Ergebnis womöglich nicht. Die üblichen Bewertungsverfahren rechnen mit dem Ertrag – und wenn der Ertrag klein ist, kommt ein kleiner Wert heraus. Was in dieser Rechnung nicht vorkommt: eine unbefristete immissionsschutzrechtliche Genehmigung, ein Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat, eine Zulassung als Demontagebetrieb, sachkundiges Personal. Für einen Käufer, der genau so etwas sucht und auf dem Genehmigungsweg Jahre verlieren würde, sind das harte Vermögenswerte. Der Betrieb ist dann nicht nichts wert – er ist nur mit dem falschen Maßstab gemessen.

Warum kann man solche Genehmigungen nicht einfach neu beantragen?

Weil sie an einen Standort gebunden sind und der Weg dorthin lang ist. Ein neues immissionsschutzrechtliches Verfahren dauert im besten Fall viele Monate, häufig länger – und es braucht eine Fläche, auf der so eine Nutzung überhaupt zulässig ist und gegen die sich keine Nachbarschaft wehrt. Gerade im Berliner Umland scheitern Anträge regelmäßig genau daran. Eine bestehende, eingeführte Genehmigung mit ruhiger Nachbarschaft ist deshalb praktisch nicht nachbaubar.

Zählt das auch, wenn der Betrieb selbst kaum noch läuft?

Ja, in Grenzen. Ein Platz mit gültiger Genehmigung, brauchbarer Fläche und geordnetem Zustand hat einen Substanzwert, auch wenn das Geschäft eingeschlafen ist. Zwei Dinge müssen dafür stimmen: Die Genehmigung muss tatsächlich noch gelten – wer den Betrieb über Jahre faktisch eingestellt hat, riskiert das Erlöschen – und die Auflagen müssen erfüllt sein. Wenn Sie unsicher sind, wie es um beides steht, klären Sie es, bevor Sie irgendetwas abmelden.

Geht die Genehmigung beim Verkauf automatisch auf den Käufer über?

Das hängt von der Form ab, und hier werden die meisten Fehler gemacht. Anlagenbezogene Genehmigungen bleiben beim Verkauf der Gesellschaftsanteile unverändert bestehen. Werden dagegen nur die einzelnen Wirtschaftsgüter verkauft, muss vieles neu angezeigt oder beantragt werden – und einiges, etwa das EfB-Zertifikat, hängt ohnehin am Betrieb und seiner jährlichen Überprüfung. Die Vertragsform ist deshalb keine Formalie, sondern entscheidet mit über den Wert. Wir prüfen das bei jedem Betrieb als Erstes.

Was ist mit meiner Fläche – zählt die extra?

Ja, und zwar getrennt vom Betrieb. Grundstück und Halle bewerten wir eigenständig; wenn Sie wollen, kaufen wir sie mit, oder Sie behalten sie und wir mieten langfristig – für viele Inhaber ist die vermietete Halle die bessere Rente als der Verkaufserlös. Ein Betrieb mit eigener genehmigter Fläche ist die stärkste Kombination, die wir kennen: Genehmigung, Boden und Bestandsschutz in einer Hand.

Wie finde ich heraus, was das alles zusammen wert ist?

Nicht mit einer Formel, sondern mit einer Stunde Ehrlichkeit. Rufen Sie an und wir gehen es gemeinsam durch: was genehmigt ist, was davon gelebt wird, wie die Fläche aussieht, wer die Nachweise hält. Danach sagen wir Ihnen eine Spanne – begründet, ohne Schmeichelei und ohne dass Sie sich zu irgendetwas verpflichten. Wir sind Käufer, keine Berater: Wir verdienen nichts an einem Gutachten, sondern nur an einem fairen Kauf, der hält.

Eine Stunde Ehrlichkeit statt einer Formel

Rufen Sie an und wir gehen Ihre Genehmigungen, Ihre Fläche und Ihre Nachweise gemeinsam durch. Danach kennen Sie eine begründete Spanne – kostenlos, vertraulich, ohne Verpflichtung.

Lieber schreiben? kontakt@hecht-nachfolge.de – es liest nur einer von uns beiden. Keine Makler, keine Börse, keine Datenbank.

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