Kaufpreis und Zahlung
Wie wir bezahlen – offen erklärt
In der Regel 30 bis 50 Prozent des Kaufpreises bei der Übergabe, den Rest in festen, besicherten Raten über drei bis sieben Jahre. Auf Wunsch stattdessen eine monatliche Zahlung als Altersversorgung. Der Sofortbetrag ist über Hausbank, KfW und Bürgschaftsbank finanziert – die Bestätigung zeigen wir Ihnen, bevor wir über Preise sprechen.
Die Frage „Können die überhaupt zahlen?“ steht ohnehin im Raum. Also beantworten wir sie hier, bevor Sie fragen müssen.
Die drei Bausteine
- Sofortbetrag bei der Übergabe Ziel sind 30 bis 50 Prozent des Kaufpreises, fällig am Tag der Übergabe. Finanziert über unsere Hausbank, KfW-Nachfolgeprogramme und die Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg, für die Betriebsnachfolgen Kerngeschäft sind. Gehören Grundstück oder Halle dazu, tragen sie sich über die Objektfinanzierung zu einem guten Teil selbst. Wie hoch der Sofortbetrag ausfällt, hängt auch von Ihrer Steuerlast ab – dazu unten mehr.
- Verkäuferdarlehen für den Rest Marktüblich verzinst, feste Raten über drei bis sieben Jahre, abgesichert über Grundschuld oder Bürgschaft. Sie bekommen darauf Zinsen – mehr als aufs Tagesgeld –, und die Höhe der Rate richtet sich danach, was der Betrieb realistisch trägt.
- Auf Wunsch: monatliche Zahlung statt Rate Statt einer großen Summe eine feste monatliche Zahlung, auf Zeit oder lebenslang. Für viele Inhaber ist das die passendere Form, weil der Betrieb ihre Altersvorsorge ist. Welche Variante steuerlich günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und gehört vor die Entscheidung, nicht danach.
Warum das für Sie oft mehr bringt als ein Barverkauf
Die naheliegende Frage lautet: Warum sollte ich auf Raten verkaufen, wenn jemand anders bar bezahlt? Drei Gründe:
- ✓Keine Provision. Bei einem Verkauf über einen Vermittler gehen nach unserer Marktbeobachtung üblicherweise fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises als Provision ab, oft plus Grundhonorar. Wir sind der Käufer – dieser Abzug entfällt vollständig. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 20.000 bis 40.000 Euro Unterschied.
- ✓Zinsen auf den gestundeten Teil. Das Verkäuferdarlehen wird verzinst. Das Geld arbeitet also weiter, während es aussteht.
- ✓Deal-Sicherheit. Keine Bankgremien, die eine Woche vor dem Notartermin die Finanzierung platzen lassen. Wir entscheiden selbst und schnell.
Und der Punkt, der uns am wichtigsten ist: Weil wir über Jahre zahlen, muss Ihr Betrieb weiterlaufen. Unsere Raten kommen aus seinen Erträgen. Ein Käufer, der den vollen Preis sofort überweist, ist am Tag danach frei zu tun, was er will – auflösen, zerlegen, Fuhrpark einzeln verkaufen. Wir können uns das schlicht nicht leisten. Das ist kein Versprechen, das ist Arithmetik.
Die Steuer kommt sofort, das Geld in Raten – wie wir das lösen
Das ist der Punkt, an dem jeder gute Steuerberater nachhakt, und er hat recht damit: Der Veräußerungsgewinn wird im Jahr der Übergabe versteuert – auch dann, wenn Sie erst 40 Prozent des Kaufpreises bekommen haben. Wer das übersieht, hat im Folgejahr eine Steuerforderung und noch nicht das Geld dafür.
Wichtig zu wissen: Bei einer Ratenzahlung über wenige Jahre – also bei unserem üblichen Modell – gibt es kein Wahlrecht. Sie versteuern im Jahr der Übergabe. Erst bei Renten oder Raten, die über mehr als zehn Jahre laufen und erkennbar der Versorgung dienen, kann stattdessen die Besteuerung bei Zufluss gewählt werden. Das hat aber einen Preis: Wer so besteuert, verliert den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG vollständig – die Zahlungen sind dann nachträgliche Einkünfte zum normalen Tarif. Ob sich das lohnt, rechnet Ihr Steuerberater am konkreten Fall aus.
Wie wir damit umgehen: Wir bemessen den Sofortbetrag so, dass Ihre voraussichtliche Steuerlast daraus gedeckt ist. Dafür braucht es früh eine Zahl von Ihrem Steuerberater – deshalb holen wir ihn von Anfang an mit an den Tisch und nicht erst kurz vor dem Notartermin.
Was passiert, wenn ich sterbe, bevor die Raten durch sind?
Eine Frage, die in unserer Zielgruppe naheliegt und die man ruhig aussprechen sollte. Die offenen Raten sind eine Forderung wie jede andere – sie fallen in Ihren Nachlass und werden an Ihre Erben weitergezahlt. Daran ändert sich durch Ihren Tod nichts, und die vereinbarten Sicherheiten bestehen ebenfalls fort.
Bei einer Rentenvereinbarung ist es eine Entscheidung, die Sie treffen: Eine Zeitrente läuft an die Erben weiter. Eine reine Leibrente endet mit dem Tod – dafür ist sie zu Lebzeiten höher. Beides lässt sich kombinieren, etwa mit einer Mindestlaufzeit. Was zu Ihrer Familiensituation passt, besprechen wir, bevor etwas festgeschrieben wird.
Ihre Sicherheiten
- ✓Finanzierungsbestätigung vorab. Bevor wir über Kaufpreisdetails sprechen, zeigen wir Ihnen schwarz auf weiß, dass der Sofortbetrag steht.
- ✓Dingliche Sicherheiten. Grundschuld auf die Betriebsimmobilie, Sicherungsübereignung von Fahrzeugen oder Maschinen, gegebenenfalls Bürgschaft – je nachdem, was zum Betrieb passt.
- ✓Rückübertragungsrecht im Vertrag. Wir bieten an, festzuschreiben: Verletzen wir unsere Zahlungspflichten, können Sie den Betrieb zurückfordern. Wie weit diese Klausel im Ernstfall trägt, sollte Ihr Anwalt prüfen – ehrlich gesagt ist sie in der Praxis nie so einfach durchzusetzen, wie sie klingt. Deshalb ist sie ein Baustein, nicht die ganze Absicherung.
- ✓Ihr Steuerberater sitzt mit am Tisch. Wir umgehen ihn nicht, wir laden ihn ein. Was für Sie steuerlich günstiger ist, soll jemand prüfen, der auf Ihrer Seite steht.
Alle Angaben beschreiben, wie wir üblicherweise vorgehen. Die konkrete Ausgestaltung – Höhe des Sofortbetrags, Laufzeit, Zinssatz, Sicherheiten – wird in jedem Einzelfall verhandelt und schriftlich vereinbart. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wo unser Modell nicht passt
Damit Sie Ihre Zeit nicht verschwenden – in diesen Fällen sind wir die falschen Käufer:
- Sie brauchen den vollständigen Kaufpreis sofort, etwa wegen einer Scheidung, einer Krankheit oder zur Ablösung von Schulden.
- Sie wollen mit dem Betrieb nach der Übergabe nichts mehr zu tun haben und auch keine Raten mehr sehen. Verständlich – aber dann passt ein Barkäufer besser.
- Der Betrieb erwirtschaftet dauerhaft keine Erträge und hat auch keine Substanz. Dann trägt er keine Raten, und wir würden Ihnen etwas versprechen, das wir nicht halten können.
Häufige Fragen zur Bezahlung
Woher weiß ich, dass Sie zahlen können?
Den Sofortbetrag bei der Übergabe finanzieren wir über Hausbank, KfW-Nachfolgeprogramme und die Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg. Sobald eine Größenordnung feststeht, holen wir die Finanzierungsbestätigung ein und legen sie Ihnen vor – lange bevor Sie etwas unterschreiben. Vorher kann sie Ihnen niemand seriös zeigen, denn eine Bank bestätigt nur, was sie konkret geprüft hat. Für die Raten danach bekommen Sie Sicherheiten – etwa eine Grundschuld auf die Betriebsimmobilie oder eine Bürgschaft.
Warum zahlen Sie nicht den gesamten Kaufpreis sofort?
Weil wir keine Beteiligungsgesellschaft mit fremdem Geld sind, sondern zwei Brüder, die selbst haften. Für Sie hat das einen handfesten Vorteil: Ein Käufer, der alles sofort überweist, kann den Betrieb am nächsten Tag auflösen und die Teile einzeln verkaufen. Wir können das nicht – unsere Raten kommen aus den Erträgen Ihres Betriebs, also muss er laufen.
Was passiert, wenn Sie die Raten nicht zahlen?
Dann greifen die vereinbarten Sicherheiten. Zusätzlich bieten wir an, im Kaufvertrag ein Rückübertragungsrecht zu Ihren Gunsten festzuschreiben: Verletzen wir unsere Zahlungspflichten, können Sie den Betrieb zurückfordern. Wie weit das in Ihrem konkreten Fall trägt, sollten Sie mit Ihrem Anwalt prüfen – wir stellen den Entwurf dafür gern zur Verfügung.
Ist ein Verkäuferdarlehen für mich nicht riskanter als Bargeld?
Es trägt ein Restrisiko, das ehrlicherweise dazugehört. Dem stehen drei Dinge gegenüber: Es fällt keine Maklerprovision an, das Darlehen wird marktüblich verzinst, und es ist besichert. Unter dem Strich kommt bei vielen Verkäufern mehr an als bei einem Barverkauf über einen Vermittler. Wer allerdings den vollen Betrag sofort braucht, für den ist unser Modell nicht das richtige.
Kann ich statt Raten eine monatliche Rente bekommen?
Ja. Für viele Inhaber ist der Betrieb die Altersvorsorge, und eine feste monatliche Zahlung passt besser zum tatsächlichen Bedarf als ein großer Betrag auf dem Konto. Ob eine Zeitrente oder eine lebenslange Rente sinnvoller ist und wie sich das steuerlich auswirkt, rechnen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater durch, bevor Sie sich entscheiden.
Muss ich die Steuer sofort zahlen, obwohl ich das Geld erst in Raten bekomme?
Ja. Bei einer Ratenzahlung über wenige Jahre wird der Veräußerungsgewinn im Jahr der Übergabe versteuert, auch wenn erst ein Teil des Kaufpreises geflossen ist – ein Wahlrecht besteht in dieser Konstellation nicht. Deshalb bemessen wir den Sofortbetrag so, dass Ihre voraussichtliche Steuerlast daraus gedeckt ist. Nur bei Renten oder Raten über mehr als zehn Jahre mit Versorgungscharakter kommt eine Besteuerung erst bei Zufluss in Betracht; dann entfallen allerdings Freibetrag und ermäßigter Steuersatz vollständig. Was für Sie günstiger ist, rechnet Ihr Steuerberater aus, und wir richten die Struktur danach aus.
Fragen zur Finanzierung? Rufen Sie an.
Wir erklären Ihnen die Struktur an Ihrem konkreten Fall – und zeigen die Finanzierungsbestätigung, bevor Sie uns Zahlen nennen.
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