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Kaufpreis und Zahlung

Wie wir bezahlen – offen erklärt

In der Regel 30 bis 50 Prozent des Kaufpreises bei der Übergabe, den Rest in festen Raten über drei bis sieben Jahre. Auf Wunsch stattdessen eine monatliche Zahlung als Altersversorgung. Den Sofortbetrag stemmen wir über Hausbank, KfW-Förderkredit und Bürgschaftsbank. Welche Sicherheiten Sie für die Raten bekommen, hängt davon ab, was im Rang noch frei ist. Wir erklären das weiter unten offen, auch die unangenehme Seite.

Die Frage „Können die überhaupt zahlen?“ steht ohnehin im Raum. Also beantworten wir sie hier, bevor Sie fragen müssen.

Die drei Bausteine

  1. Sofortbetrag bei der Übergabe Ziel sind 30 bis 50 Prozent des Kaufpreises, fällig am Tag der Übergabe. Finanziert über unsere Hausbank, KfW-Nachfolgeprogramme und die Bürgschaftsbank Berlin-Brandenburg, für die Betriebsnachfolgen Kerngeschäft sind. Gehören Grundstück oder Halle dazu, gibt es zwei Wege: Wir kaufen sie mit, dann trägt sich das über die Objektfinanzierung zu einem guten Teil selbst – oder Sie behalten die Immobilie und vermieten sie uns. Der zweite Weg senkt den Kaufpreis und gibt Ihnen die bessere Sicherheit; warum, steht weiter unten. Wie hoch der Sofortbetrag ausfällt, hängt außerdem von Ihrer Steuerlast ab.
  2. Verkäuferdarlehen für den Rest Marktüblich verzinst, feste Raten über drei bis sieben Jahre. Sie bekommen darauf Zinsen – mehr als aufs Tagesgeld –, und die Höhe der Rate richtet sich danach, was der Betrieb realistisch trägt. Zwei Punkte, die zur Laufzeit dazugehören: Finanziert eine Bank mit, kann sie verlangen, dass unser Kredit bei ihr nicht langsamer getilgt wird als Ihre Raten – das schiebt die Laufzeit eher ans obere Ende. Und unter zehn Jahren bleibt es steuerlich bei der Versteuerung im Jahr der Übergabe; das ist kein Nachteil, aber es gehört in die Rechnung. Beides steht weiter unten ausführlich.
  3. Auf Wunsch: monatliche Zahlung statt Rate Statt einer großen Summe eine feste monatliche Zahlung, auf Zeit oder lebenslang. Für viele Inhaber ist das die passendere Form, weil der Betrieb ihre Altersvorsorge ist. Welche Variante steuerlich günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab und gehört vor die Entscheidung, nicht danach.

Warum das für Sie oft mehr bringt als ein Barverkauf

Die naheliegende Frage lautet: Warum sollte ich auf Raten verkaufen, wenn jemand anders bar bezahlt? Drei Gründe:

  • Keine Provision. Bei einem Verkauf über einen Vermittler gehen nach unserer Marktbeobachtung üblicherweise fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises als Provision ab, oft plus Grundhonorar. Wir sind der Käufer – dieser Abzug entfällt vollständig. Bei 400.000 Euro Kaufpreis sind das 20.000 bis 40.000 Euro Unterschied.
  • Zinsen auf den gestundeten Teil. Das Verkäuferdarlehen wird verzinst. Das Geld arbeitet also weiter, während es aussteht.
  • Deal-Sicherheit. Keine Bankgremien, die eine Woche vor dem Notartermin die Finanzierung platzen lassen. Wir entscheiden selbst und schnell.

Und der Punkt, der uns am wichtigsten ist: Weil wir über Jahre zahlen, muss Ihr Betrieb weiterlaufen. Unsere Raten kommen aus seinen Erträgen. Ein Käufer, der den vollen Preis sofort überweist, ist am Tag danach frei zu tun, was er will – auflösen, zerlegen, Fuhrpark einzeln verkaufen. Wir können uns das schlicht nicht leisten. Das ist kein Versprechen, das ist Arithmetik.

Die Steuer kommt sofort, das Geld in Raten – wie wir das lösen

Das ist der Punkt, an dem jeder gute Steuerberater nachhakt, und er hat recht damit: Der Veräußerungsgewinn wird im Jahr der Übergabe versteuert – auch dann, wenn Sie erst 40 Prozent des Kaufpreises bekommen haben. Wer das übersieht, hat im Folgejahr eine Steuerforderung und noch nicht das Geld dafür.

Wichtig zu wissen: Bei einer Ratenzahlung über wenige Jahre – also bei unserem üblichen Modell – gibt es kein Wahlrecht. Sie versteuern im Jahr der Übergabe. Erst bei Renten oder Raten, die über mehr als zehn Jahre laufen und erkennbar der Versorgung dienen, kann stattdessen die Besteuerung bei Zufluss gewählt werden. Das hat aber einen Preis: Wer so besteuert, verliert den Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG und den ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG vollständig – die Zahlungen sind dann nachträgliche Einkünfte zum normalen Tarif. Ob sich das lohnt, rechnet Ihr Steuerberater am konkreten Fall aus.

Wie wir damit umgehen: Wir bemessen den Sofortbetrag so, dass Ihre voraussichtliche Steuerlast daraus gedeckt ist. Dafür braucht es früh eine Zahl von Ihrem Steuerberater – deshalb holen wir ihn von Anfang an mit an den Tisch und nicht erst kurz vor dem Notartermin.

Was passiert, wenn ich sterbe, bevor die Raten durch sind?

Eine Frage, die in unserer Zielgruppe naheliegt und die man ruhig aussprechen sollte. Die offenen Raten sind eine Forderung wie jede andere – sie fallen in Ihren Nachlass und werden an Ihre Erben weitergezahlt. Daran ändert sich durch Ihren Tod nichts, und die vereinbarten Sicherheiten bestehen ebenfalls fort.

Bei einer Rentenvereinbarung ist es eine Entscheidung, die Sie treffen: Eine Zeitrente läuft an die Erben weiter. Eine reine Leibrente endet mit dem Tod – dafür ist sie zu Lebzeiten höher. Beides lässt sich kombinieren, etwa mit einer Mindestlaufzeit. Was zu Ihrer Familiensituation passt, besprechen wir, bevor etwas festgeschrieben wird.

Der Punkt, den andere Käufer nicht gern erklären: der Rang

Fast jede Käuferwebsite verspricht Ihnen an dieser Stelle „eine Grundschuld auf die Betriebsimmobilie“. Das klingt solide und ist oft wenig wert. Der Grund ist der Rang im Grundbuch.

Wenn eine Bank den Sofortbetrag mitfinanziert, will sie den ersten Rang. Sie bekämen den zweiten. Und im Verwertungsfall wird von oben nach unten bedient: Erst die Bank, dann Sie – falls dann noch etwas da ist. Bei einer Immobilie, die zu drei Vierteln beliehen ist, ist der zweite Rang eine Zeile im Grundbuch und keine Sicherheit. Dasselbe gilt für Fahrzeuge und Maschinen, die noch in der Leasing- oder Sicherungsübereignung eines Finanzierers stehen.

Dazu kommt: Banken und Förderinstitute verlangen für ein Verkäuferdarlehen regelmäßig einen Rangrücktritt. Sie rechnen es dann als wirtschaftliches Eigenkapital an – das ist der Grund, warum es die Finanzierung überhaupt erst möglich macht, und zugleich der Preis dafür. Wer Ihnen erstrangige Sicherheiten und eine große Bankfinanzierung im selben Satz verspricht, hat eines von beidem nicht zu Ende gedacht.

Ihre Sicherheiten – so bauen wir sie stattdessen

Der Trick ist nicht, Ihnen den zweiten Rang schönzureden. Er ist, Ihre Absicherung aus Dingen zu bauen, die außerhalb des Bankrangs liegen.

  • Sie behalten die Immobilie und vermieten sie uns. Die stärkste Sicherheit im ganzen Werkzeugkasten, und sie kostet keinen Rangstreit: Ohne Hof und Halle läuft der Betrieb nicht. Bleiben sie Ihnen, haben Sie ein Druckmittel, das keine Grundschuld erreicht – dazu laufende Mieteinnahmen und eine Immobilie, die im Fall der Fälle unbelastet Ihnen gehört. Für uns sinkt gleichzeitig der Kaufpreis und der Finanzierungsbedarf. Deshalb schlagen wir diesen Weg von uns aus vor, wo er passt.
  • Persönliche Mithaftung von uns beiden. Sie kollidiert mit keinem Bankrang, weil sie nicht am Betrieb hängt, sondern an uns. Wenn Sie das für das Verkäuferdarlehen wollen, sagen Sie es – wir haben es bisher niemandem abgeschlagen.
  • Sicherungsübereignung dessen, was lastenfrei ist. Maschinen, Fahrzeuge und Anlagen ohne Leasing und ohne Bankpfand. Wir legen vor dem Vertrag offen, was davon frei ist und was nicht – die Liste bekommen Sie schriftlich, nicht als Zusage im Gespräch.
  • Grundschuld dort, wo sie trägt. Wenn keine Bank an der Immobilie hängt, bekommen Sie den ersten Rang. Wenn doch, sagen wir Ihnen, an welcher Stelle Sie stehen und was realistisch dahinter noch frei ist. Keine Zusage ohne Zahl.
  • Rückübertragungsrecht im Vertrag. Verletzen wir unsere Zahlungspflichten, können Sie den Betrieb zurückfordern. Ehrlich zur Reichweite: Beim Anteilskauf lässt sich das über eine aufschiebend bedingte Rückabtretung sauber bauen – solange die Anteile nicht zugleich der Bank verpfändet sind. Beim Kauf einzelner Wirtschaftsgüter wird es schwächer, weil sich Vermögen vermischt. Es ist ein Baustein, nicht die ganze Absicherung, und wir verkaufen es Ihnen nicht als mehr.
  • Rechte, die vor dem Ernstfall greifen. Die wirksamste Absicherung ist die, die zieht, bevor etwas ausfällt: Einsicht in die Zahlen während der Ratenlaufzeit, Zustimmungsvorbehalt bei Verkauf oder Belastung wesentlicher Teile, sofortige Fälligkeit der Restsumme bei Zahlungsverzug. Das steht im Vertrag und kostet keinen Rang.
  • Ihr Steuerberater und Ihr Anwalt sitzen mit am Tisch. Wir umgehen sie nicht, wir laden sie ein. Was für Sie günstiger ist, soll jemand prüfen, der auf Ihrer Seite steht.

Alle Angaben beschreiben, wie wir üblicherweise vorgehen. Die konkrete Ausgestaltung – Höhe des Sofortbetrags, Laufzeit, Zinssatz, Rang und Sicherheiten – wird in jedem Einzelfall verhandelt, hängt auch von den Anforderungen der finanzierenden Bank ab und wird schriftlich vereinbart. Diese Seite ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Wo unser Modell nicht passt

Damit Sie Ihre Zeit nicht verschwenden – in diesen Fällen sind wir die falschen Käufer:

  • Sie brauchen den vollständigen Kaufpreis sofort, etwa wegen einer Scheidung, einer Krankheit oder zur Ablösung von Schulden.
  • Sie wollen mit dem Betrieb nach der Übergabe nichts mehr zu tun haben und auch keine Raten mehr sehen. Verständlich – aber dann passt ein Barkäufer besser.
  • Der Betrieb erwirtschaftet dauerhaft keine Erträge und hat auch keine Substanz. Dann trägt er keine Raten, und wir würden Ihnen etwas versprechen, das wir nicht halten können.

Häufige Fragen zur Bezahlung

Woher weiß ich, dass Sie zahlen können?

In drei Stufen, und die erste können Sie sofort haben. Erstens, vor jedem Gespräch über Preise: unsere Selbstauskunft, der Handelsregisterauszug und der Nachweis, welche Bank uns begleitet. Zweitens, sobald wir Ihre letzten drei Jahresabschlüsse gesehen haben: eine schriftliche Finanzierungsbereitschaft unserer Hausbank für Ihren konkreten Fall. Drittens, vor dem Notartermin: die verbindliche Kreditzusage. Was Ihnen niemand seriös vorher zeigen kann, ist Stufe zwei oder drei, denn eine Bank prüft Ihren Betrieb, nicht unsere Absicht. Wer Ihnen eine Finanzierungsbestätigung zeigt, bevor er Ihre Zahlen kennt, zeigt Ihnen ein Blatt Papier ohne Inhalt.

Warum zahlen Sie nicht den gesamten Kaufpreis sofort?

Weil wir keine Beteiligungsgesellschaft mit fremdem Geld sind, sondern zwei Brüder, die selbst haften. Für Sie hat das einen handfesten Vorteil: Ein Käufer, der alles sofort überweist, kann den Betrieb am nächsten Tag auflösen und die Teile einzeln verkaufen. Wir können das nicht – unsere Raten kommen aus den Erträgen Ihres Betriebs, also muss er laufen.

Was passiert, wenn Sie die Raten nicht zahlen?

Dann greifen die vereinbarten Sicherheiten – und Sie sollten wissen, in welcher Reihenfolge. Wenn eine Bank den Sofortbetrag mitfinanziert, steht sie im ersten Rang. Ihre Sicherheit steht dahinter. Deshalb bauen wir Ihre Absicherung möglichst aus Dingen, die nicht im Rang der Bank liegen: aus lastenfreien Maschinen und Fahrzeugen, aus unserer persönlichen Mithaftung, und am wirksamsten daraus, dass Sie die Betriebsimmobilie behalten und an uns vermieten. Ein Rückübertragungsrecht schreiben wir zusätzlich fest. Lassen Sie das Paket von Ihrem Anwalt prüfen; den Entwurf stellen wir dafür zur Verfügung.

Ist ein Verkäuferdarlehen für mich nicht riskanter als Bargeld?

Es trägt ein Restrisiko, das ehrlicherweise dazugehört. Dem stehen drei Dinge gegenüber: Es fällt keine Maklerprovision an, das Darlehen wird marktüblich verzinst, und es ist besichert. Unter dem Strich kommt bei vielen Verkäufern mehr an als bei einem Barverkauf über einen Vermittler. Wer allerdings den vollen Betrag sofort braucht, für den ist unser Modell nicht das richtige.

Kann ich statt Raten eine monatliche Rente bekommen?

Ja. Für viele Inhaber ist der Betrieb die Altersvorsorge, und eine feste monatliche Zahlung passt besser zum tatsächlichen Bedarf als ein großer Betrag auf dem Konto. Ob eine Zeitrente oder eine lebenslange Rente sinnvoller ist und wie sich das steuerlich auswirkt, rechnen wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater durch, bevor Sie sich entscheiden.

Muss ich die Steuer sofort zahlen, obwohl ich das Geld erst in Raten bekomme?

Ja. Bei einer Ratenzahlung über wenige Jahre wird der Veräußerungsgewinn im Jahr der Übergabe versteuert, auch wenn erst ein Teil des Kaufpreises geflossen ist – ein Wahlrecht besteht in dieser Konstellation nicht. Deshalb bemessen wir den Sofortbetrag so, dass Ihre voraussichtliche Steuerlast daraus gedeckt ist. Nur bei Renten oder Raten über mehr als zehn Jahre mit Versorgungscharakter kommt eine Besteuerung erst bei Zufluss in Betracht; dann entfallen allerdings Freibetrag und ermäßigter Steuersatz vollständig. Was für Sie günstiger ist, rechnet Ihr Steuerberater aus, und wir richten die Struktur danach aus.

Fragen zur Finanzierung? Rufen Sie an.

Wir erklären Ihnen die Struktur an Ihrem konkreten Fall und sagen Ihnen offen, an welcher Stelle Sie im Rang stehen würden. Wer wir sind und welche Bank uns begleitet, können Sie schon vor dem ersten Zahlengespräch nachprüfen.

Lieber schreiben? kontakt@hecht-nachfolge.de – es liest nur einer von uns beiden. Keine Makler, keine Börse, keine Datenbank.

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