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Gebäudereinigung

Gebäudereinigung verkaufen

Wir kaufen Gebäudereinigungsbetriebe mit 3 bis 50 Mitarbeitern in Berlin und Brandenburg und führen sie weiter – mit Belegschaft, Objekten und Namen. Bei diesem Gewerk liegt der Wert nicht in Hallen und Maschinen, sondern fast vollständig in den laufenden Objektverträgen. Deshalb entscheidet eine Frage über den ganzen Verkauf: Halten die Verträge einen Inhaberwechsel aus?

Diese Seite ist deshalb ehrlicher bei den Risiken als unsere anderen Branchenseiten. Es ist das Gewerk, bei dem wir am genauesten hinsehen – und bei dem Sie am meisten vorbereiten können.

Der ganze Wert hängt an den Verträgen

Ein Reinigungsbetrieb mit dreißig Beschäftigten kann ein Anlagevermögen haben, das in einen Transporter passt. Was ihn wertvoll macht, sind wiederkehrende Erlöse: Objekte, die jeden Monat abgerechnet werden, ohne dass jemand einen neuen Auftrag hereinholen muss. Genau das ist auch das Risiko – denn diese Erlöse können mit einer Kündigungsfrist verschwinden.

Wir sehen uns die Verträge deshalb vor allem anderen an, und zwar auf vier Punkte:

  • Laufzeit und Kündigungsfristen. Ein Bestand aus Verträgen mit zwölf Monaten Restlaufzeit ist etwas anderes als einer, der monatlich kündbar ist.
  • Change-of-Control-Klauseln. Löst ein Inhaber- oder Gesellschafterwechsel ein Sonderkündigungsrecht aus? Diese Klausel entscheidet oft über die Vertragsform des Verkaufs.
  • Preisanpassung. Enthalten die Verträge eine Regelung für Tariferhöhungen? Betriebe ohne Anpassungsklausel verlieren mit jeder Lohnrunde Marge.
  • Verteilung. Wie viel Umsatz hängt am größten Objekt? Über einem Viertel wird es heikel, über der Hälfte ist es ein eigenes Risiko im Preis.

Die Objektleitung ist wichtiger als der Inhaber

Das ist die Besonderheit dieses Gewerks, und sie wird beim Verkauf regelmäßig unterschätzt. In den meisten Betrieben, die wir kaufen, ist der Inhaber der Engpass – wenn er geht, wackelt es. In der Gebäudereinigung ist es oft die Objektleiterin: Sie kennt den Hausmeister, sie regelt Beschwerden, sie hält das Objekt. Geht sie, geht das Objekt häufig mit, unabhängig davon, was im Vertrag steht.

Für Ihre Übergabe heißt das zweierlei. Erstens: Diese Personen müssen früh eingebunden werden – natürlich erst nach Ihrer Freigabe, aber dann wirklich früh und persönlich. Zweitens: Ein Betrieb, in dem die Objektleitungen langjährig dabei sind, ist deutlich mehr wert als einer mit gleicher Umsatzgröße und ständigem Wechsel.

  • !Was den Preis drückt: monatlich kündbare Verträge, ein Objekt über der Hälfte des Umsatzes, fehlende Preisanpassungsklauseln, Lücken bei Arbeitszeiterfassung und Mindestlohndokumentation.

Häufige Fragen aus der Gebäudereinigung

Was ist eine Gebäudereinigung wert?

Anders als bei den meisten Betrieben, die wir kaufen, steckt hier fast keine Substanz im Anlagevermögen – ein paar Fahrzeuge, Maschinen, Material. Der Wert liegt praktisch vollständig in den laufenden Objektverträgen: wie viele es sind, wie lange sie laufen, wie sie gekündigt werden können und wie auskömmlich sie kalkuliert sind. Bewertet wird über den Ertragswert, und der Faktor hängt stärker als in jedem anderen Gewerk an der Qualität dieser Verträge.

Können meine Kunden bei einem Verkauf kündigen?

Das ist die entscheidende Frage, und sie wird von den Verträgen beantwortet. Manche Objektverträge enthalten Klauseln, die bei einem Inhaber- oder Gesellschafterwechsel ein Kündigungsrecht auslösen; andere laufen unverändert weiter. Bei einem Share Deal, also dem Verkauf der Gesellschaftsanteile, bleibt der Vertragspartner formal derselbe – das ist einer der Gründe, warum diese Form hier oft die sinnvollere ist. Wir sehen uns die Verträge deshalb früh an, und zwar bevor über einen Preis gesprochen wird.

Was passiert mit meinen Reinigungskräften?

Sie bleiben. Die Arbeitsverhältnisse gehen mit allen Rechten und Pflichten über, einschließlich der Ansprüche aus dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag der Branche. Gerade in der Gebäudereinigung ist das der Punkt, an dem Übergaben schieflaufen können: Wenn die Objektleiterin geht, geht oft das Objekt mit. Deshalb sprechen wir mit den Schlüsselpersonen früh und offen – natürlich erst, wenn Sie es freigeben.

Übernehmen Sie auch Betriebe mit vielen Minijobbern?

Ja, das ist in diesem Gewerk normal und kein Hindernis. Wichtig ist nur, dass die Dokumentation stimmt: Arbeitszeiterfassung, Meldungen, Einhaltung der Branchenmindestlöhne. Lücken sind reparierbar, aber sie müssen auf dem Tisch liegen. Was wir nach dem Kauf entdecken, wird teuer für beide Seiten.

Ich habe hohe Fluktuation. Senkt das den Preis?

Fluktuation ist in der Gebäudereinigung normal und wird eingepreist, nicht bestraft. Ein Alarmsignal ist etwas anderes: wenn die Fluktuation bei den Objektleitungen liegt statt bei den Reinigungskräften. Objektleiter halten die Kundenbeziehung – wechseln die häufig, ist das ein echtes Risiko für den Bestand.

Wie vertraulich läuft das ab?

So vertraulich, wie Sie es brauchen. In der Gebäudereinigung ist die Vertraulichkeit besonders heikel, weil Wettbewerber Ihre Objekte kennen und ein Gerücht über einen Verkauf sofort zu Abwerbeversuchen führt. Wir unterschreiben eine Verschwiegenheitserklärung, bevor Sie uns die erste Objektliste zeigen, und wir sprechen mit niemandem aus Ihrem Umfeld ohne Ihre Freigabe.

Zeigen Sie uns keine Objektliste am Telefon

Rufen Sie an und erzählen Sie in groben Zügen, worum es geht – Größe, Art der Objekte, Mitarbeiterzahl. Details erst, wenn die Verschwiegenheitserklärung unterschrieben ist. Die schicken wir Ihnen von uns aus.

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