030 5858167 31Sie sprechen mit Julian oder Lukas Hecht

Recycling & Aufbereitung

Wer kauft einen Recyclingbetrieb in Berlin oder Brandenburg?

Wir. Hecht Nachfolge übernimmt Recyclingbetriebe, Sortier- und Aufbereitungsanlagen sowie Annahmestellen mit 3 bis 50 Mitarbeitern in Berlin und Brandenburg – mit Fläche, Technik, Genehmigung und Mannschaft. Wir kaufen selbst und führen weiter, wir vermitteln nicht. Rufen Sie an: 030 5858167 31

Die Konsolidierer der Branche kaufen dort, wo es ihre Stoffströme verdichtet. Der Betrieb mit einer Halle, einer soliden Sortierung und einem eingespielten Team fällt bei ihnen durchs Raster – und bei Maklern auch, weil sie mit Genehmigungsrecht und Stoffströmen wenig anfangen können. Genau diese Betriebe übernehmen wir.

Was Ihren Betrieb für uns wertvoll macht

  • Die Genehmigung. Eine laufende immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Lagerung und Behandlung von Abfällen ist in der Region kaum noch neu zu bekommen – Verfahren dauern lange und scheitern oft an Fläche oder Nachbarschaft. Wer sie hat, besitzt etwas, das ein Käufer nicht herstellen kann.
  • Der Entsorgungsfachbetrieb. Zertifizierung, dokumentierte Prozesse, geschultes Personal. Der eigentliche Wert: Bestimmte Kunden – Industrie, öffentliche Auftraggeber – fragen ohne dieses Zertifikat gar nicht erst an.
  • Verlässliche Input-Ströme. Gewerbekunden, Bauunternehmen, kommunale Verträge, feste Anlieferer. Eine Anlage ist nur so gut wie das, was regelmäßig hereinkommt.
  • Verwertungswege und Konditionen. Gewachsene Beziehungen zu Abnehmern, Hütten und Verwertern – und die Preise, die Sie über Jahre verhandelt haben.
  • Die Leute an der Anlage. Wer eine Sortierung im Griff hat, Störungen selbst behebt und Qualitäten sicher beurteilt, ist heute kaum zu ersetzen.

Auch wenn die Zahlen schwanken

Wir bewerten über mehrere Jahre, nicht nach dem letzten Abschluss. In der Aufbereitung hängt das Ergebnis an Sekundärrohstoffpreisen, Baukonjunktur und Energiekosten – ein schwaches Jahr sagt wenig über den Betrieb. Deshalb schauen wir uns die Entwicklung über einen Zyklus an, rechnen Sondereffekte heraus und bewerten getrennt, was Substanz ist und was laufendes Geschäft.

Das führt regelmäßig zu einem Ergebnis, das Inhaber überrascht: Ein Betrieb mit magerem Gewinn, aber genehmigter Fläche und funktionierender Technik ist verkäuflich. Wer stattdessen abwickelt, gibt die Genehmigung zurück, verkauft die Technik einzeln zum Schrottwert – und zahlt am Ende noch Steuern auf stille Reserven, ohne dass ein Erlös hereinkommt. Was dabei steuerlich passiert, steht hier.

Von der ersten Frage bis zur Übergabe

  1. Vertrauliches Gespräch. Am Telefon oder bei Ihnen auf dem Platz. Wir fragen zuerst nach der Genehmigungslage und danach, was tatsächlich an Material hereinkommt – daraus ergibt sich fast alles Weitere.
  2. Wir schauen uns den Betrieb an. Zahlen mehrerer Jahre, Genehmigungsbescheide, Zustand der Sortiertechnik, Input- und Abnehmerstruktur. Wo Ihr Boden Fragen aufwirft, sprechen wir das früh an statt kurz vor dem Notar.
  3. Notartermin und Übergabe. Die Anlage läuft während der Übergabe weiter – kein Stillstand, keine Unterbrechung bei den Anlieferern. In der Regel 30 bis 50 Prozent bei der Übergabe, der Rest in besicherten Raten. So bezahlen wir.

Der vollständige Ablauf in sieben Schritten

Häufige Fragen von Betreibern

Was ist ein kleiner Recyclingbetrieb wert?

Der Wert entsteht aus drei Quellen: dem laufenden Ertrag über mehrere Jahre gerechnet, der Substanz aus Fläche, Halle und Technik sowie den Genehmigungen. Bei kleineren Betrieben überwiegt fast immer die Substanz. Eine erste Orientierung gibt der Rechner auf unserer Startseite, die belastbare Zahl entsteht nach Einsicht in Zahlen und Anlage.

Meine Anlage ist älter. Ist der Betrieb dann noch interessant?

Ja. Eine gewartete Anlage, die zuverlässig läuft, ist uns lieber als eine neue mit Finanzierungslast. Entscheidend sind Zustand, Ersatzteilversorgung und ob die Anlage zu den Stoffströmen passt, die tatsächlich hereinkommen – nicht das Baujahr.

Was passiert mit meiner immissionsschutzrechtlichen Genehmigung?

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hängt an der Anlage, nicht an Ihrer Person – sie geht also mit über. Der Betreiberwechsel muss der Behörde aber angezeigt werden, und einzelne Nebenbestimmungen sind an Personen geknüpft, etwa die Anzeige nach § 53 KrWG oder die Fachkunde des Betriebsbeauftragten. Genau das prüfen wir vor dem Vertrag, damit im Übergang nichts liegen bleibt.

Ich habe langfristige Verträge mit Kommunen. Können die übergehen?

Häufig ja, insbesondere wenn die Gesellschaft als Ganzes übernommen wird. Kommunale Verträge sind für uns eher ein Kaufgrund als ein Hindernis – sie bedeuten planbaren Input. Ob im Einzelfall Zustimmungsvorbehalte greifen, prüfen wir gemeinsam.

Wie gehen Sie mit Altlasten auf dem Betriebsgelände um?

Offen und früh. Wir kommen aus der Entsorgung und wissen, dass sich das klären lässt – mit Bodengutachten, klarer Regelung im Vertrag, wer wofür einsteht, und gegebenenfalls einem Einbehalt. Schlimm ist nur, was erst nach dem Verkauf auf den Tisch kommt.

Bevor Sie die Genehmigung zurückgeben: ein Anruf.

Eine zurückgegebene Genehmigung bekommt niemand wieder. Rufen Sie an, bevor die Frist läuft – Julian oder Lukas gehen ran, und Sie wissen nach zehn Minuten, ob wir infrage kommen.

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