030 5858167 31Sie sprechen mit Julian oder Lukas Hecht

Für Inhaber und ihre Steuerberater

Betrieb verpachten oder verkaufen?

Wer seinen Betrieb nicht verkaufen, aber auch nicht schließen will, kann ihn im Ganzen verpachten. Der Pächter führt weiter, die Mitarbeiter gehen mit über, und die stillen Reserven werden vorerst nicht versteuert, solange keine Betriebsaufgabe erklärt wird (Verpächterwahlrecht, § 16 Abs. 3b EStG). Dafür bleibt das Risiko beim Eigentümer. Wir übernehmen Betriebe auch als Pächter, auf Wunsch mit Kauf nach einigen Jahren. Anruf genügt: 030 5858167 31

„Verkaufen oder verpachten?" ist eine der ersten Fragen, die Inhaber ihrem Steuerberater stellen. Die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf das Grundstück, das Alter und die Steuer an. Hier stehen die Punkte, an denen sich die Entscheidung festmacht.

Verpachten und verkaufen im Vergleich

Verpachten im GanzenVerkaufen
GeldMonatliche Pacht über die LaufzeitKaufpreis, ganz oder teilweise bei Übergabe
Stille ReservenBleiben vorerst unversteuert, solange keine Aufgabe erklärt wirdWerden beim Verkauf versteuert, ab 55 mit Freibetrag und ermäßigtem Satz
EigentumBleibt bei IhnenGeht auf den Käufer über
RisikoBleibt teilweise bei Ihnen: Läuft es beim Pächter schlecht, haben Sie den Betrieb wiederLiegt beim Käufer, abgesehen von offenen Raten
MitarbeiterGehen auf den Pächter über (§ 613a BGB)Gehen auf den Käufer über
Für wenWer das Grundstück behalten will oder aus steuerlichen Gründen noch nicht verkaufen sollWer einen klaren Schnitt will

Wann sich Verpachten lohnt

  • 1Sie sind noch keine 55. Freibetrag und ermäßigter Steuersatz gibt es erst ab 55. Wer mit 53 aufhören will, kann zwei Jahre verpachten und danach verkaufen.
  • 2Im Grundstück stecken hohe stille Reserven. Ein Hof, der vor dreißig Jahren für wenig Geld gekauft wurde und heute viel wert ist, löst beim Verkauf eine hohe Steuer aus. Die Verpachtung schiebt das auf.
  • 3Sie wollen das Grundstück für die Familie behalten. Die Pacht ist dann laufendes Einkommen, und der Betrieb arbeitet weiter.
  • 4Eine Betriebsaufspaltung läuft. Endet sie durch einen Verkauf der GmbH, kann das als Betriebsaufgabe gelten. Eine Verpachtung kann helfen, das zu vermeiden. Betriebsaufspaltung bei der Nachfolge

Was gelten muss, damit es steuerlich trägt

Verpachtet werden müssen alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs, also das, ohne das er nicht arbeiten könnte, meist Grundstück und Gebäude, bei manchen Betrieben auch Maschinen oder Genehmigungen. Und der Verpächter muss den Betrieb nach dem Ende der Pacht grundsätzlich wieder aufnehmen können. Wer nur die Halle vermietet und die Maschinen verkauft, verpachtet keinen Betrieb, sondern hat ihn aufgegeben.

Pacht mit späterem Kauf

Wir übernehmen Betriebe auch als Pächter, wenn das für Sie steuerlich oder persönlich besser passt. Häufig verbinden wir eine Pacht über einige Jahre mit einem vereinbarten Recht, den Betrieb danach zu kaufen. Sie bekommen ab dem ersten Monat Geld, Ihre Leute behalten ihre Arbeit, und der eigentliche Verkauf kommt dann, wenn er steuerlich am günstigsten ist.

Für Sie hat das noch einen Vorteil, über den selten jemand spricht: Sie sehen ein paar Jahre lang, wie wir Ihren Betrieb führen, bevor Sie ihn endgültig abgeben.

Häufige Fragen zur Betriebsverpachtung

Was ist eine Betriebsverpachtung im Ganzen?

Der Inhaber hört auf, selbst zu arbeiten, und verpachtet alle wesentlichen Grundlagen des Betriebs an einen Pächter, meist Grundstück, Halle, Maschinen und den Kundenstamm. Der Pächter führt den Betrieb auf eigene Rechnung weiter. Steuerlich kann der Verpächter wählen, ob er den Betrieb als aufgegeben behandelt oder ihn als ruhenden Gewerbebetrieb fortführt.

Was ist das Verpächterwahlrecht?

Bei einer Verpachtung im Ganzen gilt der Betrieb nicht automatisch als aufgegeben. Solange der Verpächter keine Aufgabe erklärt, bleiben die Wirtschaftsgüter Betriebsvermögen, und die stillen Reserven werden nicht versteuert (§ 16 Abs. 3b EStG). Die Pachteinnahmen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Aufgabe kann später erklärt werden, auf Wunsch mit Wirkung bis zu drei Monate zurück.

Muss ich auf die Pacht Gewerbesteuer zahlen?

In der Regel nicht. Mit der Verpachtung im Ganzen endet der werbende Betrieb des Verpächters, und die Gewerbesteuerpflicht entfällt. Einkommensteuer fällt auf die Pacht natürlich an. Umsatzsteuerlich ist die Verpachtung meist ein steuerpflichtiger Umsatz, mit Ausnahmen für den Grundstücksanteil. Das klärt Ihr Steuerberater im Einzelfall.

Was passiert mit den Mitarbeitern bei einer Verpachtung?

Sie gehen auf den Pächter über, wie bei einem Verkauf (§ 613a BGB). Für die Leute ändert sich also nichts, außer dem Namen auf der Lohnabrechnung.

Kann ich verpachten und später doch verkaufen?

Ja. Häufig wird beides verbunden: eine Pacht über einige Jahre und ein vereinbartes Recht, den Betrieb danach zu kaufen. Der Verkauf ist dann eine normale Betriebsveräußerung, mit Freibetrag und ermäßigtem Steuersatz, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllen.

Diese Seite erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine Steuerberatung. Ob eine Verpachtung im Ganzen vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.

Verpachten, verkaufen oder beides?

Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen, welche Wege wir anbieten können, und Ihr Steuerberater rechnet aus, welcher für Sie der beste ist.

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