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Betoninstandsetzung

Betoninstandsetzungsbetrieb verkaufen

Wir kaufen Betriebe für Betoninstandsetzung und Bauwerkserhaltung mit 3 bis 80 Mitarbeitern in Berlin und Brandenburg und führen sie weiter. Parkhäuser, Tiefgaragen, Brücken, Balkone, Industrieböden, Anlagen der Wasserwirtschaft. Qualifikation, Referenzliste und Belegschaft bleiben, wo sie sind.

In diesem Gewerk ist die Sachkunde doppelt gebunden – an einen Menschen und an den Betrieb. Wer verkauft, muss beide Hälften über die Übergabe bringen.

Zwei Zulassungen, zwei völlig verschiedene Risiken

Die meisten Gewerke haben eine Eintrittsbarriere. Ihres hat zwei, und sie funktionieren gegenläufig. Das versteht man am besten im Vergleich: In der Schadstoffsanierung hängt praktisch alles an Personen, in der Kanalsanierung praktisch alles am Betrieb. Bei Ihnen ist beides zugleich der Fall.

Der SIVV-Schein hängt an einem Menschen
Der Sachkundenachweis für das Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen wird in einem Lehrgang mit Prüfung erworben, ist personengebunden und muss aufgefrischt werden. Er geht nicht mit der Firma über, sondern mit dem Menschen. Sind Sie selbst der Einzige im Haus, der ihn hat, steht der Betrieb am Tag nach der Übergabe still.
Die Fremdüberwachung hängt am Betrieb
Die Qualifikation als Fachbetrieb für Instandsetzung setzt Eigenüberwachung und regelmäßige Fremdüberwachung durch eine anerkannte Stelle voraus. Darauf beruht die Übereinstimmungserklärung für Ihre Arbeiten. Diese Seite bleibt bei einem Anteilsverkauf unverändert bestehen – die Gesellschaft ist dieselbe.

Daraus folgt die Vertragsform von selbst. Der Anteilsverkauf hält die betriebsbezogene Hälfte automatisch zusammen. Die personenbezogene Hälfte muss man dagegen aktiv regeln: Wer hat den Schein, wie alt ist derjenige, bleibt er, und wenn nicht – wen ziehen wir rechtzeitig nach. Das ist keine Formalie am Ende, sondern der erste Punkt, über den wir sprechen. Was Asset Deal und Share Deal unterscheidet, steht hier.

Warum wir an dieses Feld glauben

Betoninstandsetzung ist Substanzerhalt, kein Neubau – und das ist wirtschaftlich der entscheidende Unterschied. Ein Bauherr kann einen Neubau verschieben, wenn die Zinsen steigen. Ein Parkhaus mit freiliegender Bewehrung kann er nicht verschieben, ohne es zu sperren. Der Bestand aus den sechziger und siebziger Jahren kommt jetzt flächendeckend in das Alter, in dem Carbonatisierung und Chloridschäden auftreten.

Gleichzeitig ist der Zugang eng: Ohne Sachkunde, ohne überwachten Betrieb und ohne Referenzliste kommt man in die relevanten Ausschreibungen nicht hinein. Das hält Quereinsteiger fern – und macht es zugleich schwer, einen Nachfolger zu finden. Genau in dieser Lücke arbeiten wir.

  • Wir bauen nichts ab. Belegschaft, Standort und Name bleiben. Auf Wunsch steht das im Kaufvertrag.
  • Wir regeln die Sachkunde gemeinsam. Entweder bleibt Ihr Sachkundiger an Bord, oder wir ziehen rechtzeitig jemanden nach – beides besprechen wir vor dem Vertrag, nicht danach.
  • Halle und Hof nehmen wir mit. Kauf oder langfristige Anmietung, wie es Ihnen steuerlich besser passt.

Häufige Fragen zur Betoninstandsetzung

Was passiert mit dem SIVV-Schein, wenn ich verkaufe?

Der Sachkundenachweis für das Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen ist personengebunden. Er hängt an dem Menschen, der den Lehrgang besucht und die Prüfung bestanden hat, und er muss regelmäßig aufgefrischt werden. Beim Verkauf geht er deshalb nicht mit dem Betrieb über, sondern mit der Person. Wenn Sie selbst der einzige SIVV-Sachkundige sind, verkaufen Sie einen Betrieb, der ohne Sie die Arbeiten nicht ausführen darf – unabhängig davon, wie voll die Auftragsbücher sind. Sagen Sie uns früh, wer die Nachweise hält und wann sie auslaufen. Das ist der wichtigste einzelne Punkt in Ihrem Gewerk.

Und was ist mit der Fremdüberwachung und dem Ü-Zeichen?

Die hängen umgekehrt am Betrieb, nicht an einer Person. Die Qualifikation als Fachbetrieb für Instandsetzungsarbeiten setzt eine Eigenüberwachung und eine regelmäßige Fremdüberwachung durch eine anerkannte Stelle voraus; darauf beruht die Übereinstimmungserklärung für die ausgeführten Arbeiten. Bei einem Anteilsverkauf bleibt die Gesellschaft dieselbe, die Qualifikation läuft also weiter, solange die personellen und sachlichen Voraussetzungen erhalten bleiben. Genau deshalb kaufen wir hier Anteile statt einzelner Wirtschaftsgüter.

Was ist ein Betoninstandsetzungsbetrieb wert?

Bewertet wird über den Ertragswert plus den Sachwert von Gerät und Fläche – Höchstdruckwasserstrahltechnik, Spritzmörtelausrüstung, Gerüst, Fahrzeuge, Halle. Der eigentliche Werttreiber ist aber die Kombination aus Qualifikation und Referenzliste. Wer Parkhäuser, Brücken oder Kläranlagen instand gesetzt hat und das mit Referenzen belegen kann, kommt in Ausschreibungen, in die ein Neueinsteiger nicht hineinkommt. Diese Position lässt sich nicht in einem Jahr aufbauen, und sie ist der Grund, warum wir in diesem Feld kaufen.

Wir arbeiten hauptsächlich an Parkhäusern und Tiefgaragen. Ist das ein gutes Zeichen?

Ein sehr gutes. Parkhäuser und Tiefgaragen sind die Bauwerke, an denen der Instandsetzungsbedarf am zuverlässigsten wiederkehrt: Chloride aus Streusalz greifen die Bewehrung an, der Schaden kommt in Zyklen zurück, und der Eigentümer kann ihn nicht ignorieren, ohne die Nutzung zu verlieren. Wer dort Fuß gefasst hat, hat wiederkehrende Auftraggeber statt Einzelaufträge. Dasselbe gilt für kommunale Bauwerke und für Anlagen der Wasserwirtschaft.

Ist der Markt nicht von der Baukonjunktur abhängig?

Weniger, als man denkt – und das ist der Unterschied zum Neubau. Instandsetzung ist Substanzerhalt an bestehenden Bauwerken, und der Bestand aus den sechziger und siebziger Jahren kommt jetzt in das Alter, in dem Carbonatisierung und Chloridschäden flächendeckend auftreten. Ein Bauherr kann einen Neubau verschieben. Ein Parkhaus, dessen Bewehrung freiliegt, kann er nicht verschieben, ohne es zu sperren. Das ist ein deutlich stabileres Geschäft als der Rohbau.

Ich habe acht Leute und keinen Nachfolger in der Familie. Zu klein für Sie?

Nein. Acht Leute mit SIVV-Sachkunde im Haus, laufender Fremdüberwachung und einer belastbaren Referenzliste sind genau das, was wir suchen. Für Makler und Beteiligungsgesellschaften ist diese Größe uninteressant, weil sich deren Honorar oder Mindestticket dort nicht rechnet – und deshalb finden gerade diese Betriebe oft jahrelang niemanden.

Die erste Frage ist nicht der Preis, sondern der Schein

Rufen Sie an und sagen Sie uns, wer bei Ihnen die Sachkunde hält und wie die Fremdüberwachung läuft. Danach reden wir über alles andere – vertraulich, auf Wunsch mit Verschwiegenheitserklärung vorab.

Lieber schreiben? kontakt@hecht-nachfolge.de – es liest nur einer von uns beiden. Keine Makler, keine Börse, keine Datenbank.

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