030 5858167 31Sie sprechen mit Julian oder Lukas Hecht

Ablauf

Wie läuft eine Betriebsübergabe ab?

In sieben Schritten: Erstgespräch, Verschwiegenheitserklärung, Unterlagenprüfung, Angebot, Kaufvertrag beim Notar, Übergabe, Übergangszeit. Bei einem Direktverkauf an einen Käufer, der bereits feststeht, planen wir dafür drei bis sechs Monate. Sie können nach jedem Schritt aufhören, ohne dass es etwas gekostet hat.

Die meisten Inhaber, mit denen wir sprechen, haben so etwas noch nie gemacht – und stellen sich den Ablauf komplizierter vor, als er ist. Hier steht, was tatsächlich passiert, in welcher Reihenfolge und wo es erfahrungsgemäß hakt.

Die sieben Schritte

  1. 1. Das erste Gespräch – unverbindlich Ein Telefonat oder ein Kaffee bei Ihnen im Betrieb, auch abends oder samstags. Es geht noch nicht um Zahlen, sondern um Ihre Situation: Warum jetzt? Was soll aus den Leuten werden? Was ist Ihnen wichtig? Dauer: ein bis zwei Stunden.
  2. 2. Verschwiegenheitserklärung Bevor Sie das erste Detail über Zahlen oder Kunden erzählen, unterschreiben wir auf Wunsch eine Verschwiegenheitserklärung. Zwei Seiten, verständliches Deutsch. Damit ist rechtlich abgesichert, dass nichts aus dem Gespräch nach außen dringt. Dauer: ein Tag.
  3. 3. Unterlagen und Betriebsbesichtigung Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, aktuelle Auswertung, Liste von Fahrzeugen und Maschinen, Mitarbeiterliste, Genehmigungen, Unterlagen zur Fläche. Dazu ein Rundgang – auf Wunsch außerhalb der Arbeitszeit oder getarnt als normaler Kundentermin. Dauer: zwei bis vier Wochen, meist wegen der Unterlagenbeschaffung.
  4. 4. Unser Angebot Sie bekommen eine konkrete Zahl und dazu die Erklärung, wie sie zustande kommt: was wir für den Ertrag ansetzen, was für die Substanz, was für Genehmigungen und Kundenstamm. Und die Struktur: wie viel bei Übergabe, wie viel in Raten, welche Sicherheiten. Wenn wir nicht kaufen wollen, sagen wir das hier – klar und begründet. Dauer: ein bis zwei Wochen nach den Unterlagen.
  5. 5. Absichtserklärung und Prüfung Sind wir uns über die Größenordnung einig, halten wir das in einer Absichtserklärung fest. Danach prüfen wir gründlicher: Verträge, Genehmigungen, bei Flächen die Altlastenfrage, offene Rechtsstreitigkeiten. Parallel spricht Ihr Steuerberater mit uns über die für Sie günstigste Gestaltung. Dauer: vier bis acht Wochen.
  6. 6. Kaufvertrag und Notartermin Der Vertrag regelt Kaufpreis, Zahlungsplan, Sicherheiten, Gewährleistung und – uns wichtig – was passiert, wenn wir unsere Zahlungspflichten verletzen. Beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder Grundstücken muss der Vertrag notariell beurkundet werden. Dauer: zwei bis vier Wochen inklusive Abstimmung.
  7. 7. Übergabe und Übergangszeit Schlüssel, Konten, Vollmachten, Versicherungen. In der Woche danach lernen wir jeden Mitarbeiter persönlich kennen, danach folgt der Brief an Ihre Kunden. Meist bleiben Sie noch einige Monate an Bord – bezahlt –, damit der Übergang ruhig läuft. Dauer der Übergangszeit: drei Monate bis zwei Jahre, ganz nach Ihrem Wunsch.

Was der Verkauf Sie tatsächlich kostet

An uns zahlen Sie keine Provision und kein Honorar – wir sind der Käufer, kein Vermittler. Es bleiben die Kosten, die bei jeder Übertragung anfallen. Damit Sie eine Größenordnung haben:

Notar
Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Geschäftswert. Bei kleineren Übertragungen liegen sie erfahrungsgemäß im niedrigen vierstelligen Bereich; kommt eine Immobilie dazu, entsprechend mehr. Ihr Notar nennt Ihnen die Zahl vorab auf Anfrage.
Steuerberater
Für die steuerliche Begleitung – Aufbereitung der Zahlen, Berechnung der Varianten, Begleitung zum Termin. Der Aufwand hängt davon ab, wie gut Ihre Unterlagen bereits sortiert sind.
Anwalt
Für die Prüfung des Kaufvertrags. Wir empfehlen das ausdrücklich – ein Vertrag, den nur eine Seite geprüft hat, ist für beide ein Risiko.
An uns
Nichts. Keine Provision, kein Honorar, keine Erfolgsbeteiligung.

Was das bei Ihnen konkret bedeutet, sagt Ihnen Ihr Steuerberater in einem Satz – fragen Sie ihn danach, bevor Sie mit uns über Preise sprechen. Zum Vergleich: Ein Verkauf über einen Vermittler kostet nach unserer Marktbeobachtung zusätzlich fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises als Provision, häufig plus monatliches Grundhonorar.

Was Inhaber am häufigsten unterschätzen

  • !Die Unterlagen. Der längste Zeitfresser ist fast nie der Vertrag, sondern das Zusammensuchen von Papieren – alte Genehmigungsbescheide, Maschinenlisten, Mietverträge. Wer früh anfängt zu sortieren, verkürzt den ganzen Prozess um Wochen.
  • !Die eigenen Bürgschaften. Viele Inhaber haben persönlich für Leasing, Kredite oder den Mietvertrag gebürgt – und denken nicht daran, dass diese Verpflichtungen den Verkauf überleben können. Was wir dafür tun: Wir listen alle persönlichen Sicherheiten vor dem Vertrag auf und gehen sie einzeln mit den Banken, Leasinggebern und Vermietern durch, damit Sie daraus entlassen werden. Wo das nicht sofort gelingt, stellen wir Sie im Innenverhältnis frei – das steht dann so im Kaufvertrag.
  • !Die Steuerfrage. Ob Sie Anteile oder einzelne Wirtschaftsgüter verkaufen, macht steuerlich einen erheblichen Unterschied. Diese Frage gehört an den Anfang, nicht ans Ende – mehr dazu hier.
  • !Der eigene Abschied. Der praktische Teil ist meist einfacher als der persönliche. Wer vierzig Jahre jeden Morgen aufgeschlossen hat, braucht einen Plan für die Zeit danach. Eine Übergangszeit im Betrieb hilft dabei mehr als ein harter Schnitt.

Checkliste: Womit Sie jetzt anfangen können

Auch wenn Sie erst in zwei Jahren übergeben wollen – diese vier Dinge machen später jeden Verkauf leichter und den Preis besser:

  • 1Zahlen sauber trennen. Private Ausgaben, die über den Betrieb laufen, und ein realistisches Inhabergehalt sichtbar machen. Ein Käufer rechnet das ohnehin heraus – besser, Sie zeigen es selbst.
  • 2Genehmigungen prüfen. Laufen sie noch? Sind sie unbefristet? Hängen sie an Ihrer Person oder am Betrieb? Das ist bei Entsorgung und Sanierung oft der größte Einzelposten des Werts.
  • 3Die zweite Reihe aufbauen. Wer führt, wenn Sie drei Wochen krank sind? Gibt es darauf eine Antwort, steigt der Wert Ihres Betriebs spürbar – und die Übergabe wird für alle leichter.
  • 4Wiederkehrende Kunden schriftlich festhalten. Was seit Jahren mündlich läuft, ist für einen Käufer schwer zu bewerten. Rahmenverträge oder wenigstens dokumentierte Historie machen aus Vertrauen einen belegbaren Wert.

Häufige Fragen zum Ablauf

Wie lange dauert eine Betriebsübergabe?

Bei einem direkten Verkauf an einen Käufer, der schon feststeht, planen wir drei bis sechs Monate vom Erstgespräch bis zum Notartermin. Über einen Makler oder eine Börse dauert es meist deutlich länger, weil die Suche nach einem Käufer selbst ein bis zwei Jahre kosten kann. Der größte Zeitfresser ist fast nie der Vertrag, sondern die Beschaffung der Unterlagen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Verkauf?

Für ein erstes belastbares Gespräch: Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, Liste der Fahrzeuge und Maschinen, Mitarbeiterliste mit Eintrittsdaten und Qualifikationen, Miet- oder Grundbuchunterlagen zur Fläche sowie alle Genehmigungen und Zertifikate. Mehr braucht es am Anfang nicht.

Muss ich meine Mitarbeiter vorher informieren?

Vor Ihrer Entscheidung: nein. Vor dem Übergang: ja, dann sogar zwingend. Die Unterrichtung über den Betriebsübergang nach § 613a Absatz 5 BGB muss vor dem Übergang in Textform erfolgen. Ab Zugang dieses Schreibens haben Ihre Mitarbeiter einen Monat Zeit, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses schriftlich zu widersprechen. Wichtig dabei: Die Frist läuft nach der Rechtsprechung nur an, wenn das Schreiben vollständig und richtig ist – ein fehlerhaftes Unterrichtungsschreiben kann dazu führen, dass noch Jahre später widersprochen wird. Deshalb lassen wir es anwaltlich prüfen und machen den Termin gemeinsam und persönlich: Ein Brief allein beantwortet die Fragen nicht, die Ihre Leute dann haben.

Was kostet mich der Verkauf?

An uns: keine Provision und kein Honorar, weil wir der Käufer sind und kein Vermittler. Es bleiben die Kosten, die ohnehin anfallen – Ihr Steuerberater, gegebenenfalls Ihr Anwalt und der Notar. Bei einem Verkauf über einen Vermittler kommen nach unserer Marktbeobachtung üblicherweise Provisionen im Bereich von fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises hinzu, häufig zusätzlich ein monatliches Grundhonorar.

Kann ich nach dem Verkauf noch im Betrieb bleiben?

Ja, und meistens ist das genau der richtige Weg. Üblich sind einige Monate bis zu zwei Jahre – bezahlt, mit klar geregelten Aufgaben. Sie stellen uns bei Kunden vor, übergeben Wissen und haben einen weichen Ausstieg statt eines harten Schnitts.

Was passiert mit laufenden Verträgen und Bürgschaften?

Verträge mit Kunden, Lieferanten und Vermietern werden im Rahmen der Übernahme geregelt – bei einem Kauf der Gesellschaft laufen sie ohnehin weiter. Wichtig für Sie: persönliche Bürgschaften, die Sie für den Betrieb gegeben haben, gehören ausdrücklich in die Verhandlung. Ziel ist, dass Sie nach der Übergabe daraus entlassen werden.

Was kostet mich der Verkauf in Euro?

An uns nichts – keine Provision, kein Honorar. Es bleiben Notar (gesetzliche Gebühren nach Geschäftswert, bei kleineren Übertragungen erfahrungsgemäß im niedrigen vierstelligen Bereich), Ihr Steuerberater und die anwaltliche Prüfung des Vertrags. Ihr Steuerberater nennt Ihnen die Größenordnung für Ihren Fall in einem Satz. Zum Vergleich: Über einen Vermittler kommen nach unserer Marktbeobachtung fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises als Provision dazu.

Der erste Schritt ist ein Telefonat. Mehr nicht.

Kein Termin beim Berater, keine Unterlagen, keine Verpflichtung. Sie erzählen, wir hören zu und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie es weitergehen kann.

030 5858167 31 anrufen
Jetzt anrufen · 030 5858167 31