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Due Diligence

Due Diligence beim Unternehmensverkauf

Due Diligence ist die Prüfung Ihres Betriebs durch den Käufer, bevor er kauft. Er gleicht ab, ob stimmt, was Sie erzählt haben – Zahlen, Verträge, Genehmigungen, Personal, Technik. Bei einem kleinen Betrieb mit vollständigen Unterlagen dauert das Tage bis wenige Wochen. Der Zeitfresser ist fast nie die Prüfung, sondern die Beschaffung von Papieren, die seit Jahren niemand angefasst hat.

Diese Seite ist aus Ihrer Sicht geschrieben, nicht aus der des Käufers: Was verlangt wird, was Sie vorher zusammenlegen sollten und an welchen drei Stellen Verkäufer sich unnötig schaden.

Die Unterlagen, nach denen jeder Käufer fragt

Die Liste ist bei kleinen Betrieben erstaunlich stabil. Wenn Sie diese Mappe anlegen, bevor der erste Käufer fragt, haben Sie den größten Teil der Arbeit hinter sich – und wirken nebenbei wie jemand, der seinen Laden im Griff hat. Das ist beim Preis nicht unerheblich.

Zahlen
Die letzten drei Jahresabschlüsse, die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, die Summen- und Saldenliste. Dazu eine ehrliche Aufstellung dessen, was im Ergebnis privat veranlasst ist – Fahrzeug, Versicherungen, Geschäftsführergehalt. Der Käufer bereinigt das ohnehin; besser, Sie tun es vorher selbst.
Substanz
Anlagenverzeichnis mit Fahrzeugen, Maschinen und Containern, jeweils Baujahr und Zustand. Bei eigener Fläche: Grundbuchauszug, Lageplan, Angaben zu Altlasten. Bei gemieteter Fläche: der Mietvertrag mit Restlaufzeit und Optionen – oft das wichtigste Papier im ganzen Vorgang.
Erlaubnisse
Alle Genehmigungen und Zulassungen mit Geltungsdauer und Auflagen, Nachweise über wiederkehrende Prüfungen, laufende Auflagen der Behörden. Gerade bei Entsorgung, Recycling und Abbruch entscheidet dieser Punkt über den Wert.
Menschen
Anonymisierte Personalliste mit Eintrittsdatum, Funktion, Qualifikation und Vergütung, dazu Arbeitsverträge und etwaige Zusagen. Der Käufer will wissen, ob der Betrieb ohne Sie weiterläuft – und wer die Schlüsselpersonen sind.
Verträge und Risiken
Die wichtigsten Kunden- und Lieferantenverträge, Leasing, Versicherungen, offene Rechtsstreitigkeiten, Bürgschaften, Sicherungsübereignungen.

Drei Stellen, an denen Verkäufer sich schaden

  • !Details vor der Verschwiegenheitserklärung nennen. Kundenliste, Margen, Personalkosten – das erzählt sich am Telefon schnell, und es lässt sich nicht zurückholen. Der Interessent kann Ihr Wettbewerber sein. Erst unterschreiben lassen, dann reden.
  • !Ein Problem verschweigen. Der laufende Streit mit einem Kunden, die Auflage vom Amt, der Großkunde, der schon gekündigt hat. Bekannt ist so etwas verhandelbar; entdeckt zerstört es das Vertrauen und oft den ganzen Verkauf. Und im Kaufvertrag holt es Sie danach als Haftung wieder ein.
  • !Unbegrenzte Exklusivität zusagen. Wer sich verpflichtet, mit niemand anderem zu sprechen, und dafür keine Frist vereinbart, gibt seine Verhandlungsposition ab. Exklusivität ist üblich und in Ordnung – aber mit Enddatum.

Der Umkehrschluss ist der eigentliche Rat dieser Seite: Was Sie offengelegt haben, kann Ihnen später kaum noch vorgehalten werden. Offenlegung ist nicht das Risiko, sie ist der Schutz.

Wie das bei uns aussieht

Wir sind keine Beteiligungsgesellschaft mit Prüfungsapparat. Wir sehen uns den Betrieb an, sprechen mit Ihnen und schauen in die Unterlagen – meist an einem Nachmittag bei Ihnen, nicht in einem Datenraum. Die Verschwiegenheitserklärung unterschreiben wir von uns aus, bevor Sie uns das erste Detail nennen.

Was uns interessiert, ist selten das, was in Lehrbüchern steht: Läuft der Betrieb, wenn Sie zwei Wochen im Urlaub sind? Wie alt ist der älteste Lkw, der noch täglich fährt? Wie viele Kunden machen die Hälfte des Umsatzes? Und liegt die Genehmigung auf dem Betrieb oder auf Ihrer Person?

Häufige Fragen zur Due Diligence

Was ist Due Diligence einfach erklärt?

Due Diligence ist die Prüfung Ihres Betriebs durch den Käufer, bevor er kauft – wörtlich die gebotene Sorgfalt. Der Käufer sieht sich an, ob stimmt, was Sie erzählt haben: Zahlen, Verträge, Genehmigungen, Personal, Technik. Für Sie ist es kein Verhör, sondern der Abschnitt, in dem der Kaufpreis endgültig bestätigt oder nachverhandelt wird. Wer gut vorbereitet ist, verkürzt ihn erheblich.

Welche Unterlagen verlangt der Käufer bei der Due Diligence?

Im Kern immer dieselben: die letzten drei Jahresabschlüsse und die aktuelle BWA, das Anlagenverzeichnis mit Fahrzeugen und Maschinen, Miet-, Pacht- und Leasingverträge, alle Genehmigungen und behördlichen Auflagen, eine anonymisierte Personalliste mit Eintrittsdaten und Vergütungen, die wichtigsten Kunden- und Lieferantenverträge, offene Rechtsstreitigkeiten sowie die Versicherungspolicen. Bei Betrieben mit Fläche kommen Grundbuchauszug, Altlastenverdacht und Entsorgungsnachweise dazu.

Wie lange dauert eine Due Diligence?

Bei einem kleinen Betrieb mit vollständigen Unterlagen sind es Tage bis wenige Wochen. Der Zeitfresser ist fast nie die Prüfung selbst, sondern die Beschaffung: ein Pachtvertrag, den niemand mehr findet, eine Genehmigung, die noch auf den Vater ausgestellt ist, ein Anlagenverzeichnis, das seit Jahren nicht gepflegt wurde. Wer diese Dinge vorher zusammenlegt, verkürzt den ganzen Verkauf um Wochen.

Was passiert, wenn der Käufer bei der Prüfung ein Problem findet?

Das kommt praktisch immer vor, und es ist kein Grund zur Panik. Üblich sind drei Reaktionen: Der Kaufpreis wird angepasst, das Risiko wird über eine Garantie oder einen einbehaltenen Betrag geregelt, oder die Beseitigung wird zur Bedingung für den Abschluss gemacht. Zum Abbruch führt fast nur eines – wenn sich herausstellt, dass etwas verschwiegen wurde. Ein bekanntes Problem ist verhandelbar, ein verschwiegenes zerstört das Vertrauen.

Muss ich alles offenlegen, auch das Unangenehme?

Ja, und zwar in Ihrem eigenen Interesse. Wer einen laufenden Rechtsstreit, eine offene behördliche Auflage oder einen abwandernden Großkunden verschweigt, riskiert nicht nur den Abbruch, sondern nach dem Verkauf eine Haftung aus dem Kaufvertrag. Umgekehrt gilt: Was Sie offengelegt haben, kann Ihnen später kaum noch vorgehalten werden. Offenlegung ist der wirksamste Haftungsschutz, den Sie haben.

Sollte ich vor der Prüfung eine Verschwiegenheitserklärung verlangen?

Unbedingt, und zwar bevor Sie die erste Zahl nennen – nicht erst vor der Unterlagenübergabe. Sie geben in diesem Abschnitt Ihre Kundenliste, Ihre Margen und Ihre Personalkosten an jemanden, der im Zweifel Ihr Wettbewerber ist. Bei uns ist es umgekehrt selbstverständlich: Wir unterschreiben von uns aus, bevor Sie uns Details erzählen.

Sie müssen nichts vorbereiten, um anzurufen

Wenn Ihnen die Unterlagenliste lang vorkommt: Für das erste Gespräch brauchen Sie nichts davon. Rufen Sie an, erzählen Sie in zehn Minuten, worum es geht – was wir tatsächlich sehen müssen, sagen wir Ihnen danach.

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