030 5858167 31Sie sprechen mit Julian oder Lukas Hecht

Ratgeber · Recht am Bau

Die Asbestfrage ist jetzt Pflicht – was das für Ihren Betrieb heißt

Seit Dezember 2024 verlangt die Gefahrstoffverordnung: Vor Bau-, Sanierungs- und Abbrucharbeiten an Gebäuden mit Baujahr vor 1993 muss die Asbestfrage geklärt sein. Für Betriebe mit Sachkunde ist das ein Auftragsprogramm für Jahrzehnte. Für Betriebe ohne Sachkunde wird jeder Bestandsauftrag zur Grauzone. Diese Seite ordnet ein, was die Pflicht praktisch bedeutet – und was sie für den Wert Ihres Betriebs heißt.

Geschrieben von zwei Leuten, die selbst in der Entkernung und Verwertung arbeiten – nicht von einer Kanzlei. Ohne Juristendeutsch, mit einer ehrlichen Rechnung am Ende.

Warum diese Regel fast jeden Auftrag im Bestand berührt

Deutschland hat bis 1993 gewaltige Mengen Asbest verbaut – nicht nur in den bekannten Wellplatten, sondern in Fliesenklebern, Putzen, Spachtelmassen, Bodenbelägen. Millionen Wohn- und Gewerbegebäude aus den Jahren 1950 bis 1990 kommen als Träger in Frage. Gleichzeitig rollt die Sanierungswelle: energetische Sanierung, Umbau, Rückbau – fast alles davon findet in genau diesen Jahrgängen statt.

Die neue Gefahrstoffverordnung zieht daraus die Konsequenz: Wer an so einem Gebäude arbeitet, muss die Asbestfrage vorher klären – und der Auftraggeber muss mitwirken. Das Baujahr ist die erste Weiche. Vor 1993 gebaut heißt: Die Frage steht im Raum, bei jedem Eingriff in die Substanz.

Für die Praxis eines kleinen Betriebs heißt das dreierlei: Angebote für Bestandsaufträge brauchen einen Schadstoff-Passus. Arbeiten ohne geklärte Lage sind ein Haftungsrisiko, das beim Unternehmer liegt. Und wer die Sanierung asbesthaltiger Materialien selbst ausführen will, braucht die Sachkunde nach TRGS 519 im eigenen Haus – personengebunden, mit Auffrischung alle sechs Jahre.

Die ehrliche Rechnung für Inhaber über 60

Für einen 40-jährigen Inhaber ist die neue Lage einfach: Sachkunde aufbauen, Marktanteil nehmen. Für einen 63-jährigen Inhaber ist die Rechnung eine andere, und sie verdient Ehrlichkeit statt Durchhalteparolen:

Weitermachen wie bisher
Geht, aber der Markt wird enger. Jeder Auftrag im Bestand trägt die ungeklärte Asbestfrage mit sich, Auftraggeber fragen zunehmend nach Nachweisen, und die Bußgeldseite wird schärfer, nicht milder. Der Betrieb schrumpft nicht sofort – er verliert nur jedes Jahr ein Stück Zukunft, und mit ihr ein Stück Verkaufswert.
Sachkunde noch aufbauen
Machbar, wenn eine zweite Reihe da ist, die den Lehrgang macht und bleibt. Wenn die Sachkunde aber an Ihnen selbst hängen würde, bauen Sie einen Wert auf, der mit Ihrem Ruhestand wieder verschwindet. Das lohnt nur als Brücke zu einer Übergabe.
Übergeben, solange der Kern gesund ist
Ein Abbruch-, Entkernungs- oder Baubetrieb mit gutem Team und ehrlichem Gerät ist für uns auch ohne Schadstoffstruktur interessant – die bringen wir mit oder bauen sie auf. Der beste Verkaufszeitpunkt ist, bevor die Lücke das Auftragsbuch erreicht, nicht danach. Ob Ihr Betrieb verkäuflich ist, klärt der Verkäuflichkeits-Check in 30 Minuten.

Und falls Sie auf der anderen Seite stehen – Sie führen einen Sanierungsbetrieb MIT Sachkunde und denken über die eigene Nachfolge nach: Für Schadstoffsanierer haben wir eine eigene Seite. Ihr Betriebstyp ist der gesuchteste in unserem ganzen Kaufprofil.

Häufige Fragen zur Asbest-Erkundungspflicht

Was genau hat sich mit der neuen Gefahrstoffverordnung geändert?

Seit Dezember 2024 gilt: Vor Bau-, Sanierungs- oder Abbrucharbeiten an Gebäuden, die vor dem Asbestverbot von 1993 errichtet wurden, muss geklärt werden, ob asbesthaltige Materialien betroffen sein können. Der Auftraggeber muss dafür Informationen liefern – mindestens das Baujahr und bekannte Vorkommen –, und der ausführende Betrieb darf nicht einfach drauflosarbeiten. Asbest steckt dabei nicht nur in Dachplatten: auch in Klebern, Putzen und Spachtelmassen der Jahrzehnte davor.

Betrifft das auch kleine Aufträge – Bad sanieren, Wand raus, Boden neu?

Ja, dem Grundsatz nach schon. Die Pflicht hängt am Baujahr und am Eingriff in die Bausubstanz, nicht an der Auftragsgröße. Praktisch heißt das: Bei Millionen von Gebäuden aus den Jahren 1950 bis 1993 stellt sich die Frage bei fast jedem Eingriff. Genau das macht die Sache für Betriebe ohne eigene Sachkunde so unangenehm – und für Betriebe mit Sachkunde zum Geschäft.

Was passiert, wenn mein Betrieb die Frage ignoriert?

Im besten Fall nichts, im schlechten Fall alles auf einmal: Baustellenstillstand, Nachforderungen der Berufsgenossenschaft, Bußgelder – und bei einem Asbestfund mit belasteten Mitarbeitern ein Thema, das strafrechtlich werden kann und einen kleinen Betrieb existenziell trifft. Das Risiko sitzt dabei nicht nur beim Auftraggeber, sondern beim ausführenden Unternehmer.

Ich bin über 60 und habe keine Sachkunde im Haus. Lohnt sich der Aufbau noch?

Rechnen Sie ehrlich: Der Lehrgang für die verantwortliche Person ist machbar, aber die Sachkunde muss gelebt, vertreten und alle sechs Jahre aufgefrischt werden – und sie hängt an Personen, nicht am Firmenschild. Wer mit 62 noch drei, vier Jahre arbeiten will, baut diese Struktur selten sinnvoll auf. Die Alternativen: Aufträge an Bestandsgebäuden zunehmend ablehnen und schrumpfen – oder den Betrieb an jemanden übergeben, der die Struktur mitbringt oder aufbaut. Über die zweite Möglichkeit reden wir gern.

Macht die neue Pflicht meinen Betrieb wertvoller oder wertloser?

Beides ist möglich, und die Richtung können Sie noch beeinflussen. Ein Abbruch- oder Sanierungsbetrieb MIT gelebter Sachkunde und sauberen Nachweisen wird wertvoller: Die Pflicht spült ihm Arbeit zu, die andere nicht mehr annehmen dürfen. Ein Betrieb OHNE Sachkunde verliert Zugriff auf einen wachsenden Teil des Marktes – sein Wert sinkt mit jedem Jahr, in dem die Lücke bleibt. Wenn Sie verkaufen wollen, ist der beste Zeitpunkt deshalb, solange das Auftragsbuch die Frage noch nicht beantwortet hat.

Kauft ihr auch Betriebe, die von der neuen Pflicht kalt erwischt wurden?

Ja. Ein solider Abbruch- oder Baubetrieb, dem nur die Schadstoffstruktur fehlt, ist für uns kein Sanierungsfall, sondern ein Betrieb mit einer lösbaren Lücke – wir bringen Sachkunde-Aufbau, Nachweiswege und die Entsorgungsseite mit. Ehrlich gesagt sind das mit die interessantesten Übernahmen: gesunder Kern, ein klar benennbares Problem, und der Inhaber weiß genau, warum jetzt ein guter Zeitpunkt ist.

Reden wir, bevor die Lücke teuer wird

Ob weitermachen, aufbauen oder übergeben – wir sagen Ihnen am Telefon offen, wie wir Ihre Lage einschätzen. Sie sprechen mit Julian oder Lukas Hecht, nicht mit einem Callcenter.

Lieber schreiben? kontakt@hecht-nachfolge.de – es liest nur einer von uns beiden. Keine Makler, keine Börse, keine Datenbank.

030 5858167 31 E-Mail